ich brauche mal eure Hilfe.
Folgender Fall:
Wir vertreten Mdt in einer Personenstandssache zur Klärung der Vaterschaft. Vor dem AG Entscheidung durch Beschluss. Die Verfahrensgegner legen hiergegen Beschwerde ein, Beschwerde wird nicht abgeholfen. Wie rechne ich diese Sache ab? Leider haben wir keinen RVG-Kommentar hier
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Für das Verfahren vor dem AG würde ich sagen, eine normale Verfahrensgebühr 3100.
Mein Problem liegt eher bei der Beschwerde.
Kann man hier eine Gebühr gemäß 3200 VV RVG abrechnen? Oder nur die Gebühr für "sonstige" Beschwerden gem. 3500 VV RVG? Bin mir nicht sicher, ob eine Personenstandssache unter die Vorbem. 3.2.1 fällt?
Danke für eure Antworten.