Hey ho!
Also wir haben hier eine ganz dünne Akte. Wurden beauftragt, herauszufinden, ob der Vater unseres Auftraggebers, der gestorben ist, ein Testament hatte (Er dachte er hätte mal gehört, wir hätten damit was zu tun). Wir haben allerdings kein Testament. Haben das Gericht angefragt, aber auch dort keines vorhanden.
Nun gilt die Sache bei uns als erledigt und ich soll abrechnen. Was nehm ich denn jetzt als Gegenstandswert??
Danke schon einmal
Suche nach einem möglichen Testament! Gegenstandswert??
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- Trynnchylld
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Mangels Anhaltspunkte würde ich von einem Regelstreitwert ausgehen:
Fehlen Anhaltspunkte, ist ein Regelstreitwert von € 4.000,00 anzunehmen, Dann gilt § 23 III 2 RVG 2. Alt.
Vielleicht würde ich dann auch nur die Gebühr für ein Schreiben einfacher Art abrechnen, 0,3. Immerhin ist es ein dann annehmbarer GGW.
Fehlen Anhaltspunkte, ist ein Regelstreitwert von € 4.000,00 anzunehmen, Dann gilt § 23 III 2 RVG 2. Alt.
Vielleicht würde ich dann auch nur die Gebühr für ein Schreiben einfacher Art abrechnen, 0,3. Immerhin ist es ein dann annehmbarer GGW.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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