Seite 1 von 2

Anrechnung Beratungshilfe in Strafsachen?

Verfasst: 14.07.2010, 09:57
von ReNo1309
Weiß echt nicht weiter...

Mandantin hat damals einen Beratungshilfeschein für eine Beratung in Strafsachen vorbeigebracht. Es lag eine Anklageschrift gegen diese vor.

Haben uns beim Gericht bestellt und um Akteneinsicht gebeten. Es fand ein Hauptverhandlungstermin statt und unsere Mandantin wurde verurteilt.

Wir haben dann ganz normal die Beratungshilfe abgerechnet mit der Beratungsgebühr in Höhe von 30,00 € und unserer Mandantin eine Kostenrechnung zukommen lassen, ohne dass in dieser Rechnung etwas von der Beratungsgebühr erwähnt wurde bzw. diese angerechnet wurde. Ist dies so richtig, oder muss hier angerechnet werden? Steht uns die Beratungsgebühr überhaupt zu?

Re: Anrechnung Beratungshilfe in Strafsachen?

Verfasst: 14.07.2010, 10:03
von Schäfchen86
Wie kommst du auf 30,00 €, wenn Sie einen Beratungshilfeschein hatte?

Re: Anrechnung Beratungshilfe in Strafsachen?

Verfasst: 14.07.2010, 10:25
von ReNo1309
30,00 € Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG.

Haben ganz normal Beratungshilfe für die Beratung abgerechnet übers Gericht mittels Beratungshilfeschein und alle übrigen Gebühren unserer Mandantin in Rechnung gestellt.

Re: Anrechnung Beratungshilfe in Strafsachen?

Verfasst: 14.07.2010, 10:32
von LuzZi
Schäfchen86 hat geschrieben:Wie kommst du auf 30,00 €, wenn Sie einen Beratungshilfeschein hatte?
Die Frage versteh ich gar net :?

@Threadstarter
Wenn du einen Berechtigungsschein hast, kannst du keine darüber hinaus gehenden Gebühren geltend machen! In Strafsachen gibt es nur eine Beratung, keine Tätigkeit. Wenn ihr aber tätig werdet, dann gibts keine Beratungshilfe mehr, dann müsst ihr gegenüer der Mandantin abrechnen. Die BerH müsst ihr m. E. an die Landeskasse zurückzahlen.

Re: Anrechnung Beratungshilfe in Strafsachen?

Verfasst: 14.07.2010, 10:42
von Kikki-Fee
LuzZi hat geschrieben:Die BerH müsst ihr m. E. an die Landeskasse zurückzahlen.
Echt? Ich hätte jetzt gedacht, es reicht wenn die 30,00 € auf die übrigen Gebühren angerechnet werden.
In 2501 VV steht doch "Die Gebühr ist auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt." Wie ist das denn dann zu verstehen?

Re: Anrechnung Beratungshilfe in Strafsachen?

Verfasst: 14.07.2010, 10:53
von ReNo1309
Genau das ist mein Problem, der eine sagt es so, der andere so! Ich weiß nicht ob ich den Betrag an die Staatskasse zurückzahlen muss.

Re: Anrechnung Beratungshilfe in Strafsachen?

Verfasst: 14.07.2010, 10:53
von LuzZi
Das ist bezogen auf die GG nach 2503.

Re: Anrechnung Beratungshilfe in Strafsachen?

Verfasst: 14.07.2010, 11:01
von Kikki-Fee
LuzZi hat geschrieben:Das ist bezogen auf die GG nach 2503.
Ausschließlich? Ja dann. Ich hab mich damit echt noch nie näher beschäftigt (wir machen hier kein Strafrecht, plötzlich ne Strafsache abrechnen zu müssen, wär für mich echt schwierig).

Re: Anrechnung Beratungshilfe in Strafsachen?

Verfasst: 14.07.2010, 11:05
von LuzZi
Kikki-Fee hat geschrieben:
LuzZi hat geschrieben:Das ist bezogen auf die GG nach 2503.
Ausschließlich? Ja dann. Ich hab mich damit echt noch nie näher beschäftigt (wir machen hier kein Strafrecht, plötzlich ne Strafsache abrechnen zu müssen, wär für mich echt schwierig).
Na ja, das ist ja nicht bezogen auf Strafrecht. Es gibt - wie gesagt - Beratungshilfe in Strafsachen nur für eine Beratung und nicht für die darüber hinausgehende Tätigkeit.

Re: Anrechnung Beratungshilfe in Strafsachen?

Verfasst: 14.07.2010, 11:16
von Kikki-Fee
LuzZi hat geschrieben:Na ja, das ist ja nicht bezogen auf Strafrecht. Es gibt - wie gesagt - Beratungshilfe in Strafsachen nur für eine Beratung und nicht für die darüber hinausgehende Tätigkeit.
Dass in Zivilsachen angerechnet wird, ist mir ja klar (und ich denke ReNo1309 auch, sonst wär ja die Frage gar nicht aufgekommen). Aber dass diese Anrechnung eben nicht für Strafsachen gilt, hätte ich halt nicht gewusst.

@ReNo1309, ich kann dir zwar leider nicht helfen, aber ich kann schon verstehen wieso das Problem aufgetaucht ist. Kannst du nicht mit deinem Chef drüber reden? Der muss doch entscheiden, was jetzt zu machen ist. Und außerdem hat er ja schließlich die B-Schein-Abrechnung unterschrieben.