Einen wunderschönen guten Morgen,
ich habe eine kurze Frage.
Wenn ich einen Kfb gegen die eigene Partei beantrage, kann ich dann nur die Verfahrensgebühr vom Gericht festsetzen lassen, oder auch die vorangegangene Geschäftsgebühr?
Liebste Grüße
Kfb gegen eigene Partei
- Schäfchen86
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Zuletzt geändert von Schäfchen86 am 14.07.2010, 08:55, insgesamt 1-mal geändert.
Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist
Guten Morgen
nur die VG. Die GG musst Du im Mahn- oder Klageverfahren geltend machen.
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Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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- pippilotta1512
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Auch die Geschäftsgebühr. Eben alles, was du dem Mandanten in Rechnung gestellt hast. Du willst doch schließlich alles haben, oder? Also, zumindest mach ich das so...
- Kasimir1603
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Ähm Pippilotta Die GG hat niemals nicht irgendwas in einem KFA zu suchen, weder in einem gegen die Gegner, noch in einem gegen den eigenen Mandanten
GG muss im Wege von Mahn- oder Klageverfahren geltend gemacht werden.
GG muss im Wege von Mahn- oder Klageverfahren geltend gemacht werden.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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- Curry
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Aha, also den Rechtspfleger möchte ich sehen, der das durchgehen lässt.pippilotta1512 hat geschrieben:Auch die Geschäftsgebühr. Eben alles, was du dem Mandanten in Rechnung gestellt hast. Du willst doch schließlich alles haben, oder? Also, zumindest mach ich das so...
Hierzu empfehle ich, den § 11 RVG, insbesondere Abs. 8, zu lesen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Schäfchen86
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Ah, ich habs mir fast gedacht
Vieeeeeeeeeelen Dank
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- pippilotta1512
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Uups... Dann wird der von gestern wohl wieder zurück kommen...
Stimmt aber auch, gegen den Gegner mach ich's ja auch nicht...
Och Menno! Aber der Anwalt hat's mir sogar mit GG auf's Band gesprochen... Bin ich wenigstens nicht allein Schuld...
edit:
Akte ist gerade wieder hier gelandet... Meinem Chef ist es aufgefallen und die GG soll jetzt doch raus... Er "glaubt" dass die nicht mit festgesetzt werden kann...
Stimmt aber auch, gegen den Gegner mach ich's ja auch nicht...
Och Menno! Aber der Anwalt hat's mir sogar mit GG auf's Band gesprochen... Bin ich wenigstens nicht allein Schuld...
edit:
Akte ist gerade wieder hier gelandet... Meinem Chef ist es aufgefallen und die GG soll jetzt doch raus... Er "glaubt" dass die nicht mit festgesetzt werden kann...
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Dann ist er zumindest in die richtige Kirche eingetreten. Sein Glaube stimmt sogar!pippilotta1512 hat geschrieben: edit:
Akte ist gerade wieder hier gelandet... Meinem Chef ist es aufgefallen und die GG soll jetzt doch raus... Er "glaubt" dass die nicht mit festgesetzt werden kann...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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