Guten Morgen,
ich habe einen Fall zum Abrechnen vorliegen. Wir haben der Gegenseite fristlos gekündigt und dann Räumungsklage eingereicht. Handelt es sich hierbei um zwei getrennte Verfahren? muss ich die außergerichtliche Gebühr anrechnen?
Abrechnung Kündigung und Räumungsklage
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
und wie ist es, wenn wir erst weg. Zahlungsrückstand gemahnt haben ---> SW: 1.223,34 EUR und danach gekündigt haben ---> SW: Jahres-Netto-Miete 6240,00 EUR---->Räumungsklage aus SW: 6240,00 EUR (durch Gericht festgesetzt). was mache ich mit den 2 Gebühren nach Nr. 2300 VV RVG?
und wie ist es, wenn wir erst weg. Zahlungsrückstand gemahnt haben ---> SW: 1.223,34 EUR und danach gekündigt haben ---> SW: Jahres-Netto-Miete 6240,00 EUR---->Räumungsklage aus SW: 6240,00 EUR (durch Gericht festgesetzt). was mache ich mit den 2 Gebühren nach Nr. 2300 VV RVG?