Hallo an alle,
wir haben in einem Verfahren Kündigungsschutzklage eingereicht. Danach wurde ein Vergleich protokolliert.
Es gab keinen Termin und es wurde auch keiner anberaumt.
GW ist auf 35.000 EUR festgesetzt worden.
Gegenüber der RSV würde ich jetzt "gerichtlich die 0,8 VerfG abrechnen und eine 1,0 EinG, ohne TG oder?
Vielen Dank
Abrechnung im Kündigungsschutzverfahren
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wieso 0,8? Ich sehe nach deiner Schilderung keine vorzeitige Beendigung. Würde hier eine 1,3 VG und die EG abrechnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- LuzZi
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Nee nee, net ganz richtig gedacht
Wann du die 0,8 bekommst, steht in VV 3101 auch insgesamt erklärt.
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Wann du die 0,8 bekommst, steht in VV 3101 auch insgesamt erklärt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Ich würde auf jeden Fall auch eine 1,3 Verf.geb. und die Einigungsgebühr abrechnen.
M. E. nach kannst Du aber zusätzlich auch noch die 1,2 Terminsgebühr abrechnen.
In meinem schlauen Buch steht: "Bei einem gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO, dessen Zustandekommen ohne einen Termin durch Beschluss festgestellt wird, entsteht eine 1,2 Terminsgebühr. Das gilt unabhängig davon, ob die Beteiligten miteinander gesprochen haben. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Gericht oder einer der Parteien den Vergleichsvorschlag unterbreitet haben".
M. E. nach kannst Du aber zusätzlich auch noch die 1,2 Terminsgebühr abrechnen.
In meinem schlauen Buch steht: "Bei einem gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO, dessen Zustandekommen ohne einen Termin durch Beschluss festgestellt wird, entsteht eine 1,2 Terminsgebühr. Das gilt unabhängig davon, ob die Beteiligten miteinander gesprochen haben. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Gericht oder einer der Parteien den Vergleichsvorschlag unterbreitet haben".