Gebühren für Vertragsentwurf

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SSchall
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#1

08.07.2010, 15:16

Und hier mein nächstes Problem :|

Wir haben für den Mandanten einen Entwurf eines Maklervertrages und eines Darlehensvertrages gemacht. Die Verträge sind aber ohne Wert, da er diese in verschiedenen Höhen und für verschiedene Kunden benötigt. Daher werden die Beträge von ihm selbst eingesetzt, wenn er die Verträge benötigt. Was kann ich für die Entwürfe der Verträge abrechnen?

Wir haben auch die AGB von ihm entworfen. Die soll ich auch abrechnen und ich habe keinen Plan, was man dafür nehmen kann.
stuppsi
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#2

08.07.2010, 15:20

Wir machen da immer eine Honorarvereinbarung.
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#3

08.07.2010, 15:22

Tja, die haben wir leider nicht :cry:
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#4

08.07.2010, 15:25

GG nach Auffangsstreitwert ggf.? Der kann ja auch variiert werden je nach Bedeutung für den Mandanten.
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#5

08.07.2010, 15:27

Wenn du absolut keine Werte hast, dann versuch doch welche aus deinem Mdt. rauszukitzeln in einem netten Telefonat...
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#6

08.07.2010, 15:30

Ja, also nen Wert muss ich dann wohl auf jeden Fall rausfinden, oder? Also eine feste Gebühr für so was gibt es nicht?
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#7

08.07.2010, 15:32

ich hatte gerade so nen Fall... Chef meinte was wir jetzt als Streitwert nehmen...

Ich habe vorgeschlagen ne Beratungsgebühr mit höchstwert 250,00 EUR für mehrmalige Beratung, Vertragsentwurf etc. zu nehmen. Das haben wir dann auch gerade so gemacht...also ich :D
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#8

08.07.2010, 15:32

achso j aich denke du weißt das aber ich sags trotzdem § 34 RVG
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#9

08.07.2010, 15:33

Aber für die Fertigung eines Entwurfs bekommste doch ne GG?!? Damit verschenkt ihr doch ganz schön viel Geld u. U.
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#10

08.07.2010, 15:36

Eine feste Gebühr hättet ihr vereinbaren können.
§ 34 RVG ist hier nicht ganz passend, da sie ja die Verträge und AGB entworfen haben und nicht beraten, also eine GG (siehe auch VV Vorb. 2.3. (3)) - aber ohne Wert...?
Auffangwert von 4.000,00 EUR find ich etwas niedrig für so ne Sache...
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