Und hier mein nächstes Problem
Wir haben für den Mandanten einen Entwurf eines Maklervertrages und eines Darlehensvertrages gemacht. Die Verträge sind aber ohne Wert, da er diese in verschiedenen Höhen und für verschiedene Kunden benötigt. Daher werden die Beträge von ihm selbst eingesetzt, wenn er die Verträge benötigt. Was kann ich für die Entwürfe der Verträge abrechnen?
Wir haben auch die AGB von ihm entworfen. Die soll ich auch abrechnen und ich habe keinen Plan, was man dafür nehmen kann.
Gebühren für Vertragsentwurf
- LuzZi
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GG nach Auffangsstreitwert ggf.? Der kann ja auch variiert werden je nach Bedeutung für den Mandanten.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Carmenzita
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ich hatte gerade so nen Fall... Chef meinte was wir jetzt als Streitwert nehmen...
Ich habe vorgeschlagen ne Beratungsgebühr mit höchstwert 250,00 EUR für mehrmalige Beratung, Vertragsentwurf etc. zu nehmen. Das haben wir dann auch gerade so gemacht...also ich
Ich habe vorgeschlagen ne Beratungsgebühr mit höchstwert 250,00 EUR für mehrmalige Beratung, Vertragsentwurf etc. zu nehmen. Das haben wir dann auch gerade so gemacht...also ich
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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- Carmenzita
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achso j aich denke du weißt das aber ich sags trotzdem § 34 RVG
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
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- LuzZi
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Aber für die Fertigung eines Entwurfs bekommste doch ne GG?!? Damit verschenkt ihr doch ganz schön viel Geld u. U.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Eine feste Gebühr hättet ihr vereinbaren können.
§ 34 RVG ist hier nicht ganz passend, da sie ja die Verträge und AGB entworfen haben und nicht beraten, also eine GG (siehe auch VV Vorb. 2.3. (3)) - aber ohne Wert...?
Auffangwert von 4.000,00 EUR find ich etwas niedrig für so ne Sache...
§ 34 RVG ist hier nicht ganz passend, da sie ja die Verträge und AGB entworfen haben und nicht beraten, also eine GG (siehe auch VV Vorb. 2.3. (3)) - aber ohne Wert...?
Auffangwert von 4.000,00 EUR find ich etwas niedrig für so ne Sache...