Gebühren für Vertragsentwurf

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SSchall
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#11

08.07.2010, 15:37

Also ich denke auch, dass meiner Chefin 250 Euro zu wenig sind. Denn der Mdt. kann die Verträge auch mehrfach nutzen.
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LuzZi
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#12

08.07.2010, 15:38

stuppsi, deswegen sagte ich ja, dass sie die Möglichkeit hat, den Wert zu erhöhen. In § 23 Abs. 3 steht doch "...nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000,-- € anzusehmen."
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#13

08.07.2010, 15:39

Also, noch einmal zur Klarstellung, dann brauchen wir hier nicht mehr so diskutieren und irgendwann steigt keiner mehr durch ;) :P

Für den Entwurf eines Vertrages, Zeugnisses etc. pp. entsteht eine GG nach 2300, keine Beratungsgebühr nach § 34. Du kannst diese nach dem Wert berechnen, denn dieser Vertrag pp. hat, oder du nimmst den Auffangsstreitwert, welcher zwischen 4.000,-- € und 500.000,-- € variiert werden kann.
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#14

08.07.2010, 15:46

:thx
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