hallo zusammen,
ich habe wieder mal ein megaproblem oder viell. bin ich einfach nur grad zu gestresst und verplant um das zu kapieren!
den kommentar hab ich auch schon gewälzt, aber i checks einfach net! über die suchfunktion hab ich leider auch nichts gefunden.
ich soll einen kostenausgleichungsantrag machen bzw. den der gegenseite prüfen und morgen läuft die Frist ab!!!!!
so also hier mal der fall:
verklagt wurden eine gmbh und ihr geschäftsführer; also haben wir zwei mandanten.
die gmbh wurde verurteilt, gewinne auszuschütten bzw. der beschluss darüber ist wirksam. Der geschäftsführer wurde verurteilt in der nächsten gesellschafterversammlung dieser beschlussfassung zuzustimmen.
Das Gericht hat den GW wie folgt festgesetzt: Der Streitwert in Richtung auf die Beklagte zu 1 (die GmbH) wird auf 900.000 € und in richtung des Beklagten zu 2 (Geschäftsführer) auf € 600.000 festgesetzt.
so mein problem ist jetzt ob ich zwei kfa´s machen muss oder einen kfa mit erhöhungsgebühr. und falls mit erhöhungsgebühr dann aus dem gesamtenstreitwert!?
oder die 1,3 aus den 900.000 und die 0,3 erhöhrung aus 600.000??
und die gmbh ist ja natürlich vorsteuerabzugsberechtigt und der zweite mandant nicht....!???
ich hoffe, ich habe es verständlich geschildert und ihr könnt mir helfen. vielen dank.
lg mona
kostenausgleichungsantrag zwei mandanten
also mE liegen hier verschiedene Gegenstände vor, so dass die Werte zusammengerechnet werden.
"2 Kostenrechnungen" wie von jenniver geschrieben, geht gar nicht. 1. weil hier ja ein KFA erstellt werden soll und 2. weil ihr ja beide vertreten habt und 3. weil es immer nur einen KFA gibt
"2 Kostenrechnungen" wie von jenniver geschrieben, geht gar nicht. 1. weil hier ja ein KFA erstellt werden soll und 2. weil ihr ja beide vertreten habt und 3. weil es immer nur einen KFA gibt
- Kasimir1603
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jep, so würde ich es auch machen
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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es geht nur entweder oder.
Entweder du hast eine Angelegenheit und mehrere Personen - Erhöhung
oder zwei Angelegenheiten und mehrere Personen - Addition der Gegenstände
Entweder du hast eine Angelegenheit und mehrere Personen - Erhöhung
oder zwei Angelegenheiten und mehrere Personen - Addition der Gegenstände
Angelegenheit 1: die gmbh wurde verurteilt, gewinne auszuschütten
Angelegenheit 2: geschäftsführer wurde verurteilt in der nächsten gesellschafterversammlung dieser beschlussfassung zuzustimmen.
zwei Angelegenheiten zB auch bei Verkehrsunfall: Ehefrau mach Schmerzensgeld, Ehemann Schadenersatz geltend
Angelegenheit 2: geschäftsführer wurde verurteilt in der nächsten gesellschafterversammlung dieser beschlussfassung zuzustimmen.
zwei Angelegenheiten zB auch bei Verkehrsunfall: Ehefrau mach Schmerzensgeld, Ehemann Schadenersatz geltend