kostenausgleichungsantrag zwei mandanten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
mona87
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#1

08.07.2010, 12:19

hallo zusammen,

ich habe wieder mal ein megaproblem oder viell. bin ich einfach nur grad zu gestresst und verplant um das zu kapieren!
den kommentar hab ich auch schon gewälzt, aber i checks einfach net! über die suchfunktion hab ich leider auch nichts gefunden.

ich soll einen kostenausgleichungsantrag machen bzw. den der gegenseite prüfen und morgen läuft die Frist ab!!!!!

so also hier mal der fall:

verklagt wurden eine gmbh und ihr geschäftsführer; also haben wir zwei mandanten.

die gmbh wurde verurteilt, gewinne auszuschütten bzw. der beschluss darüber ist wirksam. Der geschäftsführer wurde verurteilt in der nächsten gesellschafterversammlung dieser beschlussfassung zuzustimmen.

Das Gericht hat den GW wie folgt festgesetzt: Der Streitwert in Richtung auf die Beklagte zu 1 (die GmbH) wird auf 900.000 € und in richtung des Beklagten zu 2 (Geschäftsführer) auf € 600.000 festgesetzt.

so mein problem ist jetzt ob ich zwei kfa´s machen muss oder einen kfa mit erhöhungsgebühr. und falls mit erhöhungsgebühr dann aus dem gesamtenstreitwert!?
oder die 1,3 aus den 900.000 und die 0,3 erhöhrung aus 600.000??

und die gmbh ist ja natürlich vorsteuerabzugsberechtigt und der zweite mandant nicht....!???

ich hoffe, ich habe es verständlich geschildert und ihr könnt mir helfen. vielen dank.

lg mona
jenniver
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#2

08.07.2010, 13:38

Ich würde hier 2 Kostenrechnungen machen.
gkutes

#3

08.07.2010, 13:43

also mE liegen hier verschiedene Gegenstände vor, so dass die Werte zusammengerechnet werden.

"2 Kostenrechnungen" wie von jenniver geschrieben, geht gar nicht. 1. weil hier ja ein KFA erstellt werden soll und 2. weil ihr ja beide vertreten habt und 3. weil es immer nur einen KFA gibt
mona87
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#4

08.07.2010, 14:11

also einen kfa über 1,3 verfahrensgebühr aus den beiden gw (€ 150.000) und keine erhöhungsgebühr?
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Kasimir1603
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#5

08.07.2010, 14:12

jep, so würde ich es auch machen :)
Ciao Kasi

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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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Curry
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#6

08.07.2010, 14:14

Genau, so sehe ich das auch!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
gkutes

#7

08.07.2010, 14:15

es geht nur entweder oder.
Entweder du hast eine Angelegenheit und mehrere Personen - Erhöhung
oder zwei Angelegenheiten und mehrere Personen - Addition der Gegenstände
mona87
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#8

08.07.2010, 14:24

aber woher weiß ich ob ich zwei angelegenheiten habe??
sorry für die doofe frage is!!

und der gegner hat das genauso beantragt, des is dann auch richtig, schätz ich jetz mal....
gkutes

#9

08.07.2010, 14:25

Angelegenheit 1: die gmbh wurde verurteilt, gewinne auszuschütten

Angelegenheit 2: geschäftsführer wurde verurteilt in der nächsten gesellschafterversammlung dieser beschlussfassung zuzustimmen.

zwei Angelegenheiten zB auch bei Verkehrsunfall: Ehefrau mach Schmerzensgeld, Ehemann Schadenersatz geltend
jenniver
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#10

08.07.2010, 14:31

:dafuer wie #9 würde ich das sehen.
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