Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SSchall
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#1

08.07.2010, 10:09

Hallo, habe zwei Probleme und finde im Internet keine Antwort.

1. Problem - Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld des RA:
Die Gegenseite hat einen KFA gestellt. Kanzleisitz in Oberwesel und Gericht in St. Goar. Jetzt sollen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder festgesetzt werden (für 12 km). Geht das denn? Verstehe die Vorb. 7 Abs. 2 wegen der "Gemeinde" nicht. Denn Oberwesel liegt in der Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel. Und zu dieser Verbandsgemeinde gehört auch St. Goar. Dann wäre die Gemeinde ja nicht außerhalb.

2. Problem - Abwesenheitsgeld für die Partei
Außerdem werden für den Beklagten selbst 8 Stunden Abwesenheitsgeld geltend gemacht. Der Beklagte ist Geschäftsführer einer Firma und das persönliche Erscheinen der Partei war angeordnet. Es soll da laut Gegenseite ein BGH Urteil geben. Kennt das jemand?
gkutes

#2

08.07.2010, 10:14

wichtig ist hier, wo euer Gegner wohnt!
Sandra*
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#3

08.07.2010, 10:18

Hi, zu deinem 2. Problem

Im § 20 JVEG steht, die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 3,00 Euro je Stunde..

Bei Selbstständigen dürften es aber denk ich mehr sein, da kuck ich mal noch nach :)
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Liesel
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#4

08.07.2010, 10:29

Entschädigung Verdienstausfall: http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__22.html" target="blank

Aufwandsentschädigung: http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__6.html" target="blank

Also wenn du die von der Partei geltend gemachte Kosten überprüfen willst, müßtest du mal entsprechend der im KfA angegebenen §§ im JVEG nachschauen. Dürfte nicht so problematisch sein. Auf alle Fälle sind die entstandenen Kosten erstattungsfähig, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet war.

Zu Problem 1: siehe #2
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#5

08.07.2010, 10:32

2. Problem - Abwesenheitsgeld für die Partei
Außerdem werden für den Beklagten selbst 8 Stunden Abwesenheitsgeld geltend gemacht. Der Beklagte ist Geschäftsführer einer Firma und das persönliche Erscheinen der Partei war angeordnet. Es soll da laut Gegenseite ein BGH Urteil geben. Kennt das jemand?
BGH -Beschluss vom 02.12.2008- VI ZB 63/07
SSchall
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#6

08.07.2010, 10:37

@gkutes
Der Gegner wohnt auch in Oberwesel
gkutes

#7

08.07.2010, 10:55

gut, dann sind die Reisekosten des RA schon mal grundsätzlich drin.
da mE eine Verbandsgemeinde mit einem AG-Bezirk gleichzusetzen ist - also einfach ein Bündelung von Gemeinden ist, sind Fahrtkosten mE zu erstatten.

Was mich jetzt wundert - wie kommen denn bei einer Strecke von 12 km hin und zurück, Abwesenheit der Partei von 8 Stunden zusammen??
SSchall
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#8

08.07.2010, 12:45

die 8 Stunden Abwesenheit des Beklagten setzen sich aus mehreren Terminen zusammen
cjdenver
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#9

08.07.2010, 21:47

@gkutes: laaaaaaaaaaaaaaaanger termin ;)

oder verkehrsprobleme... aber in st. goar? :mrgreen:
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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#10

23.07.2010, 07:31

... ich schreibe meine Frage gleich mal hier drunter, weil ich denke, dass es hier am besten passt.

Ich habe gerade ein ähnliches Problem und da ich alleine bin, habe ich leider nicht die Möglichkeit in die Runde zu fragen und hab auf die schnelle zwar ein wenig gefunden, aber möcht auch so kurz vorm Urlaub ni noch einen Schusselfehler machen und gern eure Meinung wissen.

Also... Gerichtstermin war im gleichen Gerichtsbezirk (wie wir - was erstmal keine Rolle spielt) - genauso ist der Wohnsitz des Gegners dito mit dem Gerichtsbezirk (wie auch das Gericht). Nun hat sich der Gegner in zwei Dörfern weiter einen RA genommen - der Kanzleisitz des Rechtsanwaltes ist jedoch ein anderer Gerichtsbezirk. Nun macht der Gegner-RA im KfA natürlich seine Reisekosten/ Abwesenheitsgelt geltend. (Lt. Vorbem. 7 (2) VV RVG müsste das soweit ja ok, sein zwecks Gerschäftsreise...) aber könnte man ni darauf berufen, dass der Gegner sich hätte ja auch einen Anwalt bei sich (also im gleichen Gerichtsbezirk wie auch der Gegner und das Gericht) nehmen können? Bin mir nicht so sicher, was die Rechtssprechung zur Zeit so darauf sagt. Chef wills moniert haben (bin mir nur ni sicher, ob sich das lohnt wegen 33,50 € + MwSt bzw. dass nicht dann von der Gegenseite kommt, von wegen "Anwalt des Vertrauens; jahrelange Mandantschaft .... "nicht vorgschrieben, dass er den im Bezirk nehmen muss...")

Könnt ihr mir helfen? Tut mir Leid die Frage, aber ich sehr heut vor lauter Bergen voll Akten irgendwie gar kein Land und danke euch ganz doll! Und vielleicht könnt ihr mir mit ner ger. Entsch. ja auch schon weiterhelfen. :thx
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