Morgen Fristablauf... Abrechnungsproblem

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Bine
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#1

06.07.2010, 16:30

Hallo haben hier grad folgendes Problem und morgen ist Fristablauf :? :

Streitwert 21709,00 €
Wir waren vorgerichtlich tätig, dann haben wir einen MB gemacht, dann einen VB erhalten, als dieser dem Gegner zugestellt wurde zahlte dieser einen Betrag, da er aber nicht die komplette Forderung anerkannte, legte er gegen den Restbetrag Einspruch ein... (jetzt Streitwert 3918,63)jetzt war das gerichtliche Verfahren mit Termin und letztendlich Urteil... Wir wollen die Kosten festsetzen lassen... Was würdet ihr hier abrechnen? Was würdet ihr, in welcher höhe, worauf anrechnen?

Vielen Dank im Voraus!
gkutes

#2

06.07.2010, 16:42

alle gebühren des Verfahrens (VG, TG?) aus 3900 - anrechnung der GG auch mit SW 3900, wenn ihr die GG im Verfahren geltend gemacht habt.

wurden zahlungen auch auf die Kosten außergerichtlich /MB getätigt?
E_S
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#3

06.07.2010, 16:44

mal eine doofe Frage:

welche Frist soll denn ablaufen?
gkutes

#4

06.07.2010, 16:46

die Frist, binnen derer Bine den KFA machen muss? schätze mal, im Urteil findet eine Quotelung der Kosten statt - ist aber nur ins blaue hinein geraten
Bine
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#5

06.07.2010, 16:49

Also folgendes meine Chefin hat im Internet folgendes gefunden:
2300 VV(GG)
3305 VV (MB)
./. Anrechnung
3308 VV (VB)
3100 VV (gerichtlich)
./. Anrechnung
3104 VV (TG)

Wenn wir jetzt aber in unserem schlauen Buch nachlesen, wird die 3305 mit 1,0 und 2300 mit 0,65 auf die 3104 angerechnet jetzt sagt unsere Chefin sie weiß nicht ob wir die GG mit festsetzen lassen können... wenn ich in unserem Programm die Geschäftsgebühr nicht eingebe rechnet er mir nur 1,0 und nicht die 0,65 an..... was ist richtig? :kopfkratz :ka
Bine
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#6

06.07.2010, 16:51

Ja wir haben bereits einen KFA ans Gericht geschickt der Gegner hat gemeckert und jetzt hat das Gericht uns eine Frist bis morgen gesetzt das zu korrigieren.... sry hab vergessen das zu erwähnen.... :oops:
gkutes

#7

06.07.2010, 16:53

GG darf nicht in den KFA - die hättet ihr im Verfahren geltend machen müssen!

MB und VB darfst du so, wie oben, reinnehmen
E_S
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#8

06.07.2010, 17:04

es tut mir echt leid, wenn ich nochmal doof nachfrage, aber gibt es außer den gesetzlichen Verjährungsfristen, irgendwelche Fristen, die man einhalten muss, um nach Abschluss des Verfahrens den KFA zu stellen?
gkutes

#9

06.07.2010, 17:08

nö, gibt es nicht. Ich dachte, dir wurde eine Frist gesetzt.
E_S
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#10

06.07.2010, 17:10

ok, danke gkutes....aber nicht mir, sondern Bine wurde eine Frist vom Gericht zur Korrektur des Antrags gesetzt :) ich habe hier einfach mal meine Frage dazwischen geschoben
Gesperrt