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Pflichtverteidigung im Revisionsverfahren

Verfasst: 05.07.2010, 12:53
von mini-me
Hallo,

wir waren für unseren Mandanten im Strafverfahren I. Instanz und Berufungsverfahren tätigk, die Abrechnung erfolgte über die Beiordnung als Pflichtverteidiger.

Nun haben wir Revision eingelegt. Ist diese Instanz auch über die Pflichtverteidigerbestellung abgedeckt oder ist ein neuer Antrag notwendig.

r.

Re: Pflichtverteidigung im Revisionsverfahren

Verfasst: 05.07.2010, 13:06
von Summerof77
Ich meine, daß die Bestellung bis zur Rechtskraft des Urteils wirksam bleibt und nur aufgehoben werden kann, wenn sie beschränkt ist auf eine Instanz. 140 StPo? Irgendwie sowas hab ich im Kopf.

Re: Pflichtverteidigung im Revisionsverfahren

Verfasst: 05.07.2010, 13:23
von LuzZi
Pflichtverteidiger biste ab Beiordnung bis zur Entpflichtung oder rechtskräftigen Abschlusses des Verfahrens.

Re: Pflichtverteidigung im Revisionsverfahren

Verfasst: 18.07.2010, 15:31
von Adora Belle
Die Beiordnung nach § 140 gilt aber nicht für die (seltene) Revisionshauptverhandlung. Für diese muß gesondert beigeordnet werden.