Wechselkurs ausländischer Rechnungen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Schneeweißchen
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#1

05.07.2010, 07:34

Hallo,

wenn ich Rechnungen von Co-Anwälten aus dem Ausland an unseren Mandanten weiterbelasten möchte, wann rechne ich diese Rechnungen in unsere Währung um?

Also beispielsweise:

Rechnung aus dem USA vom 22.02.2010
bei uns eingegangen am 10.03.2010
wir haben die Rechnung an den Co-Anwalt bezahlt am 16.03.2010
wir schreiben unseren Mandanten die Rechnung, in welcher wir die Kosten des Co-Anwalts weiterbelasten wollen am 20.04.2010

An welchem Tag muss ich aber die Rechnung von Dollar in Euro umrechnen?

Ne andere Frage wäre noch, welchen Betrag wir eigentlich überweisen müssen.. (und der Betrag sollte sich ja vermutlich mit dem Betrag gleichen, den wir dem Mdt. in Rechnung stellen. Wobei wir grds. 15,00 EUR Bankspesen berechnen, die auch Kursschwankungen mitumfassen sollen).

Öhm.. also ich hab schon im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>-Kommentar nachgeschaut, aber nicht recht was dazu gefunden.
Kann mir hier evtl. jemand helfen?

Danke vorab!
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sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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Schneeweißchen
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#2

09.08.2010, 07:56

:schieb
..voll das langweilige Thema, aber (leider) immer noch interessant für mich.

Hab jetzt was in einem anderen Forum gefunden: Die Auslandsrechnung umrechnen zum Kurs des Tageswertes der Rechnungsstellung. Hört sich -find ich- ganz logisch an, basiert aber auf einer einzelnen Meinung in einem anderen Forum und daher weiß ich nicht, ob das 100% richtig ist.

Also, für Hilfe wär ich echt dankbar! :thx
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Syrome
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#3

09.08.2010, 08:57

Da ihr wahrscheinlich IST-Versteuerer seid, würde ich den Kurs am Tag der Überweisung an den Co-Anwalt nehmen, das ist ja das, was ihr tatsächlich bezahlt. Zu diesem Wert an den Mandanten in Euro weiterberechnen zzgl. Bankspesen. Dann habt ihr keine Differenzen aus Kursschwankungen.
Die Arbeit läuft nicht davon, wenn du dem Kind den Regenbogen zeigst, -
aber der Regenbogen wartet nicht bis du mit deiner Arbeit fertig bist.

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Schneeweißchen
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#4

10.08.2010, 07:08

Danke!

Hab auch § 244 BGB gefunden (Fremdwährungsschuld) und glaub das passt auch irgendwie.
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