Abrechnung - Widerruf Waffenschein

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pasc1976
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#1

29.06.2010, 09:34

Morgen!

Stehe gerade vor einem kleinen Problem. Bei unserer Mandantschaft wurde in einem parallel geführten Strafermittlungsverfahren bei einer Wohnungsdurchsuchung diverse Waffen sichergestellt. Der Besitz hat sich später als legal herausgestellt, da er über einen Waffenschein verfügt.

Jetzt hat sich die Polizeibehörde gemeldet und überprüft, ob die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen wird, da er auch in der Vergangenheit mit Drogen in Berührung gekommen ist. JEtzt meine Frage. Wie rechne ich dieses Verfahren ab?? Bußgeldsache oder Strafsache oder ...?
LG pasc1976
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LuzZi
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#2

29.06.2010, 09:42

Verwaltungsrecht m. E. Gegen einen den Waffenschein entziehenden Bescheid kannste doch Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Adora Belle
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#3

29.06.2010, 10:07

Jo, außergerichtliche verwaltungsrechtliche Vertretung, also Geschäftsgebühr. Für den Gegenstandswert Ziffer 50.1 des Streitwertkataloges.
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pasc1976
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#4

29.06.2010, 10:16

:thx
LG pasc1976
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