Abrechnung Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
sasasen01
Forenfachkraft
Beiträge: 143
Registriert: 03.10.2009, 21:37
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

28.06.2010, 21:37

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte bitte nochmals Eure Hilfe. Obwohl ich schon lange in dem Beruf drin bin habe ich nun zum ersten Mal mit Arbeitsrecht zu tun und habe da so meine Schwierigkeiten, besonders mit den Streitwerten. Kurz folgende Zusammenfassung des Sachverhalts:

1.
Der Mandant kam zu uns, weil seine Firma ihn kündigen wollte. Streitwert 3 x Bruttoarbeitslohn, stimmt das?

2.
Dann haben wir uns auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses außergerichtlich vergleichsweise geeinigt. Ist der Streitwert da das Jahreseinkommen??

3.
Danach hat mein Chef einen Abfindungsbetrag von 21.000,00 Euro ausgehandelt, also Streitwert 21.000,00 Euro.

Jetzt weiß ich aber nicht, wie die Kostenrechnung aussieht.

Werden hier die Streitwerte zusammenaddiert oder muß ich jede Sache einzeln abrechnen.

Mein Chef hat die Sache mehrfach telefonisch mit der Gegenseite besprochen, so daß ich davon ausgehe, daß ich auch eine Terminsgebühr berechnen kann, stimmt das?

Sorry, daß ich Euch mit so einer "Anfängerfrage" belästige, es wäre trotzdem nett, wenn Ihr mir helfen würdet. :oops:

Danke
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

29.06.2010, 08:43

Gab es denn überhaupt ein Gerichtsverfahren?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
annette19681@gmx.de
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 30.03.2009, 09:37

#3

29.06.2010, 11:06

genau mein fall auch! also: wer uns antwortet, schlägt zwei -mindestens- fliegen mit einer klappe! :lol:
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14401
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

29.06.2010, 11:18

Die Streitwerte werden addiert - trifft aber bei Dir nicht zu, weil 1. und 2. der gleiche Gegenstand ist, Wert 3xBruttomonatsentgelt, und 3. keinen eigenen Wert hat. Eine Terminsgebühr kannst Du nur abrechnen, wenn Ihr schon Klageauftrag hattet, also neben anderen Gebühren aus Teil 3. In Deinem Fall kannst Du aber für die zusätzlichen Aufwand der Telefonate die Geschäftsgebühr angemessen erhöhen.
sasasen01
Forenfachkraft
Beiträge: 143
Registriert: 03.10.2009, 21:37
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

29.06.2010, 15:46

Sorry, jetzt bin ich noch mehr irritiert.

Also:

Nein, es gab kein Gerichtsverfahren, das lief alles außergerichtlich.

Also verstehe ich das richtig, daß wir für Abwehr der Kündigung und dann Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur einen Streitwert haben, also nur einmal den 3-fachen Bruttoarbeitslohn. Aber wieso hat Nr. 3 keinen eigenen Wert, schließlich hat der Mandant doch einen Vorteil, er bekommt doch jetzt immerhin 21.000,00 Euro! Am Anfang hatte die Firma 1.000,00 Euro angeboten.

Bitte entschuldigt meine Unwissenheit!
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#6

29.06.2010, 16:34

Nr. 3 hat deshalb keinen Wert, weil Abfindungen nicht streitwerterhöhend sind.
(außer wenn diese z. b. aus einem Sozialplan heraus bezahlt werden).
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
sasasen01
Forenfachkraft
Beiträge: 143
Registriert: 03.10.2009, 21:37
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

29.06.2010, 19:51

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!! :thx
Lachgummi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 16.12.2009, 09:22

#8

30.08.2010, 09:58

Huhu.. Auch ich habe eine Frage zur Abrechnung im Arbeitsrecht. Folgendes zum Sachverhalt:

Mdt'in kam mit Kündigung zu uns
Kündigungsschutzklage folgte
Termin wurde anberaumt
Anwalt bat wegen laufender Vergleichsverhandlungen mit Gegenseite um Aufhebung
Termin wurde aufgehoben
Vergleichsvorschlag folgte
Gegenseite nahm an
Es erging ein Beschluss des Gerichts - Vergleich

Bei dem Gegenstandswert bin ich wie folgt vorgegangen: 3 x Bruttomonatsgehalt = 3600 €

1,3 VG 3100
1,2 TG 3104 ? Hab mich auf 3104 (1) RVG bezogen??
1,0 EG 1003
PTE

Ich bin mir aber nicht ganz sicher...

Danke schonmal!

LG und einen schönen Arbeitstag
sasasen01
Forenfachkraft
Beiträge: 143
Registriert: 03.10.2009, 21:37
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#9

30.08.2010, 10:11

Also ich würde genauso abrechnen, meine Erfahrungen in Arbeitsrecht halten sich aber in Grenzen.

Gruß
birgit23

#10

30.08.2010, 10:45

Bei der Terminsgebühr wäre ich mir da nicht so sicher, hat dein Chef/Chefin denn mit dem gegnerischen Anwalt telefoniert? Ein Termin, so hab ich das zumindest herauslesen können, fand doch nicht statt.
Antworten