Guten Morgen...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Minimaus
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#1

25.06.2010, 12:10

in einer Strafsache haben wir den angeklagten vertreten, dieser wurde freigesprochen. Er musste aus Frankreich anreisen. Kann ich die hierfür entstandenen Kosten, sprich Fahrtkosten/Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall auch geltend machen???? Oder geht das definitiv nur bei Zeugen.

Habe im JVEG nichts konkretes gefunden. Bin für jede Antwort dankbar...

ein schönes Wochenende!!
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Liesel
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#2

25.06.2010, 12:15

Die Auslagen des Mandanten kannst du nach dem JVEG berechnen. Ob sie erstattungsfähig sind, ist die andere Frage. Warum mußte er denn aus Frankreich anreisen.

Übrigens: Eine andere Threadbezeichnung wäre hilfreich.
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#3

25.06.2010, 17:52

Die Auslagen des Mandanten sind erstattungsfähig, wenn vom Gericht das persönlich Erscheinen der Partei angeordnet wurde.

siehe zur Auslagenerstattung von Mandanten, Zeugen etc. auch dies hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=5&t=25344&start=10
beim nächsten Mal einfach Suchfunktion nutzen...
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Adora Belle
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#4

28.06.2010, 11:14

Äh, hallo? Der Mandant war der Angeklagte, natürlich mußte der persönlich anreisen, das kann er sich ja nicht aussuchen. Und wenn er freigesprochen wurde, dann sind seine notwendigen Auslagen von der Staatskasse zu tragen. Hierzu gehören neben den RA-Kosten auch die Reisekosten etc. nach dem JVEG.
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#5

29.06.2010, 12:32

Sind es nur die Reisekosten? Oder gibt es auch Verdienstausfall?

Gibt es da Vordrucke wie für Zeugen? Oder muss ich das mit in den KFA nehmen??

Hab da echt null Ahnung, habe das noch nie gemacht...
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Liesel
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#6

29.06.2010, 12:36

Natürlich kannst du auch Verdienstausfall geltend machen, wenn er entstanden ist. Weitere Möglichkeiten stehen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html" target="blank

Ich berechne die Auslagen des Mandanten immer mit im KfA.
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#7

30.06.2010, 10:45

Danke Liesel!
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