Kostentragung Widerspruchsverfahren
Verfasst: 23.06.2010, 12:16
Hallo zusammen!
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Wir haben folgenden Fall:
Für einen Betreuungsverein haben wir 2 Widersprüche gegen die Arbeitsgemeinschaft eingelegt. Aber nicht unter unserem, sondern unter dem Briefkopf eines Betreuungsvereins. Nach außen hin sieht es also so aus, als hätte der Betreuungsverein alleine gehandelt. Jetzt trägt die Arbeitsgemeinschaft die Kosten und wir haben nun - wieder unterm Briefkopf des Betreuungsvereins - beantragt, die Kosten der Rechtsanwältin zu zahlen. Die Arbeitsgemeinschaft fragt nun natürlich, wieso Kosten von einem Anwalt zu zahlen sind, da angeblich kein Anwalt in der Sache tätig war. Waren wir ja aber doch, nur nicht unter unserem Briefkopf.
Meine Chefin meinte, es gibt ein Gesetz/einen Paragraf, der sagt, dass der Anwalt nicht nach außen hin auftreten muss und er trotzdem die Kosten erstattet bekommt.
Kennt das hier jemand? Ich habe nirgendwo etwas gefunden...
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Wir haben folgenden Fall:
Für einen Betreuungsverein haben wir 2 Widersprüche gegen die Arbeitsgemeinschaft eingelegt. Aber nicht unter unserem, sondern unter dem Briefkopf eines Betreuungsvereins. Nach außen hin sieht es also so aus, als hätte der Betreuungsverein alleine gehandelt. Jetzt trägt die Arbeitsgemeinschaft die Kosten und wir haben nun - wieder unterm Briefkopf des Betreuungsvereins - beantragt, die Kosten der Rechtsanwältin zu zahlen. Die Arbeitsgemeinschaft fragt nun natürlich, wieso Kosten von einem Anwalt zu zahlen sind, da angeblich kein Anwalt in der Sache tätig war. Waren wir ja aber doch, nur nicht unter unserem Briefkopf.
Meine Chefin meinte, es gibt ein Gesetz/einen Paragraf, der sagt, dass der Anwalt nicht nach außen hin auftreten muss und er trotzdem die Kosten erstattet bekommt.
Kennt das hier jemand? Ich habe nirgendwo etwas gefunden...