Liebe Kolleginnen,
in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit war ein Bußgeldbescheid ergangen.
Es wurde ein Fahrverbot verhängt, welches auch verbüßt wurde.
Irrtümlich verlangte die Behörde jedoch von unserer Mandantin den Führerschein heraus, es kam sogar ein Vollstreckungsbeamter.
Wir hatten Klage eingereicht mit dem Ergebnis, dass im Beschlusswege, ohne mündliche Verhandlung, festgestellt wurde, dass das Fahrverbot bereits verbüßt wurde und eine erneute Herausgabe des Führerscheins nicht mehr zu erfolgen hat.
In dem Urteil ist nichts über Kostentragung oder Streitwert geregelt. Da wir gewonnen haben, gehe ich davon aus, dass die Behörden die Kosten zu tragen haben.
Wie rechne ich ab? Ich habe leider nichtmal den Ansatz einer Lösung.
Für Tipps wäre ich echt dankbar.
Viele Grüße, Mona84
Abrechnung Zwangsvollstreckung im Verwaltungsrecht
- Liesel
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Dann würde ich erstmal einen entsprechenden Kostenantrag stellen und Streitwertfestsetzung beantragen.
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Na klar, dazu lässt du den Streitwert doch auch festsetzen
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.