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Erstattung nach § 63 SGB X - wie abrechnen?

Verfasst: 22.06.2010, 19:50
von Ichbins2010
Hallo!

wie rechnet man im Vorverfahren in Sozialsachen gegenüber der Behörde ab bzw. wie formuliert man so einen Kostenfestsetzungsantrag?

Re: Erstattung nach § 63 SGB X - wie abrechnen?

Verfasst: 22.06.2010, 19:59
von LuzZi
Vorschlag bitte! ;)

Re: Erstattung nach § 63 SGB X - wie abrechnen?

Verfasst: 22.06.2010, 20:40
von Ichbins2010
Ich habe keine Ahnung wie ich sowas formuliere? Wie einen normalen Festsetzungsantrag? Gibt es da vielleicht einen Vordruck oder so?

Re: Erstattung nach § 63 SGB X - wie abrechnen?

Verfasst: 22.06.2010, 21:12
von Sam29
Du brauchst da überhaupt nichts zu formulieren. Entweder Du sendest der Behörde eine Kopie der Rechnung zu mit der Bitte um Erstattung oder Du führst die Kosten in ohne eine Rechnung in einem Scheiben der Art Aufforderungsschreiben auf.

Re: Erstattung nach § 63 SGB X - wie abrechnen?

Verfasst: 22.06.2010, 21:13
von Sanni´s
Antrag gem. § 63 SGBX

Sehr geehrte....

mit Schreiben vom ... habe Sie die Ansprüche anerkannt und sich bereit erklärt, die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Namens und in Vollmacht meines Mandanten beantrage ich nachstehend bezifferte Gebühren festzusetzen und bis ... auszugleichen...




So ähnlich hab ich das immer geschrieben.

Re: Erstattung nach § 63 SGB X - wie abrechnen?

Verfasst: 22.06.2010, 21:14
von Sanni´s
Achso, bei uns hat das immer per Fax gereicht

Re: Erstattung nach § 63 SGB X - wie abrechnen?

Verfasst: 23.06.2010, 08:30
von Ichbins2010
Danke! Jetzt weiß ich bescheid! :D

Re: Erstattung nach § 63 SGB X - wie abrechnen?

Verfasst: 23.06.2010, 10:43
von Sam29
Um es klar auzudrücken. Es gibt keine Form die Du einhalten musst.