Erstattung nach § 63 SGB X - wie abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ichbins2010
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#1

22.06.2010, 19:50

Hallo!

wie rechnet man im Vorverfahren in Sozialsachen gegenüber der Behörde ab bzw. wie formuliert man so einen Kostenfestsetzungsantrag?
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

22.06.2010, 19:59

Vorschlag bitte! ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ichbins2010
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#3

22.06.2010, 20:40

Ich habe keine Ahnung wie ich sowas formuliere? Wie einen normalen Festsetzungsantrag? Gibt es da vielleicht einen Vordruck oder so?
Sam29

#4

22.06.2010, 21:12

Du brauchst da überhaupt nichts zu formulieren. Entweder Du sendest der Behörde eine Kopie der Rechnung zu mit der Bitte um Erstattung oder Du führst die Kosten in ohne eine Rechnung in einem Scheiben der Art Aufforderungsschreiben auf.
Sanni´s
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#5

22.06.2010, 21:13

Antrag gem. § 63 SGBX

Sehr geehrte....

mit Schreiben vom ... habe Sie die Ansprüche anerkannt und sich bereit erklärt, die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Namens und in Vollmacht meines Mandanten beantrage ich nachstehend bezifferte Gebühren festzusetzen und bis ... auszugleichen...




So ähnlich hab ich das immer geschrieben.
[i]Ich denke um so viele Ecken, dass sich meine Gedanken verlaufen![/i]
Sanni´s
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#6

22.06.2010, 21:14

Achso, bei uns hat das immer per Fax gereicht
[i]Ich denke um so viele Ecken, dass sich meine Gedanken verlaufen![/i]
Ichbins2010
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#7

23.06.2010, 08:30

Danke! Jetzt weiß ich bescheid! :D
Sam29

#8

23.06.2010, 10:43

Um es klar auzudrücken. Es gibt keine Form die Du einhalten musst.
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