![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Unser Mandant kam mit einer Klage zu uns, er ist Beklagter. Verteidigungsanzeige, Klageerwiderung, alles erledigt. Nun haben wir uns mit der Gegenseite (Klägerin) geeinigt, es wurde ein schriftlicher Verlgeich (nach mehreren Telefonaten) unterzeichnet. Die Klage ist zurückgenommen worden, der Verhandlungstermin aufgehoben, der Vergleich gerichtlich nicht protokolliert. Die Einigung erfolgte dahingehend, dass unser Mandant gegen Zahlung von 4000 € aus der Wohnung auszieht, Klageforderung war eine Zustimmung Mieterhöhung, Streitwert 252,00 €.
Ich will nun den KFA machen, hab aber irgendwie nicht mal eine Idee, wie der ausschauen könnte. Kann ich denn die 1,2 TG für die Vergleichsgespräche auch festsetzen lassen? Und wie schaut es mit der EG aus, da der Vergleich ja nicht protokolliert worden ist?
Ich wäre euch für die Hilfe wirklich dankbar!!!