Erhöhungsgebühr bei Zwangsvollstreckung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Nadine_18
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 05.03.2008, 10:33

#1

21.06.2010, 15:10

Hallo,

würde gerne die Zwangsvollstreckung abrechnen allerdings ist mir jetzt nicht klar ob wir für die 0,3 Gebühr auch noch die Erhöhung für einen weiteren Auftraggeber bekommen also nochmal um 0,3.

Würd mich über eine Nachricht freuen.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

21.06.2010, 15:17

Jepp, bekommst du.

Für´s nächste Mal: :suche
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nadine_18
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 05.03.2008, 10:33

#3

21.06.2010, 15:21

hat jemand vielleicht einen §§ für mich? Mein Chef ist im Moment anderer Meinung
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

21.06.2010, 15:22

1008 VV RVG
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten