Abrechnung Beratungshilfe
Verfasst: 19.06.2010, 13:48
Hey Leute,
komme wieder mal ins Schwanken. Wir machen keine Beratungshilfe. Habe schon im Forum nachgelesen, jedoch nicht eindeutig meine Frage beantwortet bekommen.
Nun muss ich das erste Mal abrechnen.
Wir haben
1. beraten
2. dann schriftliche Erwiderung auf das Abmahnschreiben
Was kann ich abrechnen:
Nur die Gebühr nach 2503 = 70,00 € ++
ggf. zusätzliche Erledigungsgebühr nach 2508 ++, muss ich noch klären.
Die Beratung hebt sich mit der Geschäftsgebühr völlig auf, ja?
Wenn das so ist - gut.
Im RVG für Anfänger steht dann noch das mit den "freiwilligen 10,00 €".
Hierauf wird keine MwSt erhoben?
Oder zieht ihr die MwSt raus. Schreibt ihr eine normale Rechnung, so dass am Ende 10,00 € einschließlich MwSt herauskommt oder erhebt ihr einen Pauschalbetrag von 10,00 € ohne Rechnung.
Bin etwas hilfslos, wie das so gehändelt wird.
Sorry für die nochmalige Nachfrage. Aber ich bekam aus den Vorthemen keine eindeutige Antwort auf meine Frage.
Lieben Dank
acilegna
komme wieder mal ins Schwanken. Wir machen keine Beratungshilfe. Habe schon im Forum nachgelesen, jedoch nicht eindeutig meine Frage beantwortet bekommen.
Nun muss ich das erste Mal abrechnen.
Wir haben
1. beraten
2. dann schriftliche Erwiderung auf das Abmahnschreiben
Was kann ich abrechnen:
Nur die Gebühr nach 2503 = 70,00 € ++
ggf. zusätzliche Erledigungsgebühr nach 2508 ++, muss ich noch klären.
Die Beratung hebt sich mit der Geschäftsgebühr völlig auf, ja?
Wenn das so ist - gut.
Im RVG für Anfänger steht dann noch das mit den "freiwilligen 10,00 €".
Hierauf wird keine MwSt erhoben?
Oder zieht ihr die MwSt raus. Schreibt ihr eine normale Rechnung, so dass am Ende 10,00 € einschließlich MwSt herauskommt oder erhebt ihr einen Pauschalbetrag von 10,00 € ohne Rechnung.
Bin etwas hilfslos, wie das so gehändelt wird.
Sorry für die nochmalige Nachfrage. Aber ich bekam aus den Vorthemen keine eindeutige Antwort auf meine Frage.
Lieben Dank
acilegna