PTE Nr. 7002 VV RVG und Untervollmacht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wayona
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#1

16.06.2010, 13:54

die PTE beträgt doch 20 % maximal 20 €. gilt dies auch für die Summe der PTE des Haupt- und des Unterbevollmächtigten? oder hat gibt es da je Anwalt 20 €.
woraus ergibt sich das?
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Smilie
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#2

16.06.2010, 14:03

das ergibt sich je Anwalt - weil für jeden Anwalt ist das ja ein Auftrag. Für die außergerichtliche Tätigkeit und das KLageverfahren rechnest Du ja auch 2x die Entgelte ab.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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domel 3008
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#3

16.06.2010, 14:03

ja die PTE beträgt gem. Nr. 7002 20% max. 20,-...

bei haupt- und Unterbevollmächtigten, erhält jeder RA einzeln die Gebühr 7002 und daher auch dann die 20 euro...
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