die PTE beträgt doch 20 % maximal 20 €. gilt dies auch für die Summe der PTE des Haupt- und des Unterbevollmächtigten? oder hat gibt es da je Anwalt 20 €.
woraus ergibt sich das?
PTE Nr. 7002 VV RVG und Untervollmacht
das ergibt sich je Anwalt - weil für jeden Anwalt ist das ja ein Auftrag. Für die außergerichtliche Tätigkeit und das KLageverfahren rechnest Du ja auch 2x die Entgelte ab.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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- domel 3008
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ja die PTE beträgt gem. Nr. 7002 20% max. 20,-...
bei haupt- und Unterbevollmächtigten, erhält jeder RA einzeln die Gebühr 7002 und daher auch dann die 20 euro...
bei haupt- und Unterbevollmächtigten, erhält jeder RA einzeln die Gebühr 7002 und daher auch dann die 20 euro...