...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Vivanja
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#1
16.06.2010, 11:43
Hallo ihr Lieben.
Ich bräuchte mal kurz Eure Hilfe. Wir sind im Berufungsverfahren. Die Berufung wurde jetzt durch Beschluss zurückgewiesen, ohne eine Verhandlungstermin und zwar gem. § 522 ZPO.
Kann ich da jetzt die Terminsgebühr mit ansetzen?? Oder fällt gar keine an???
Vielen Dank für Eure Hilfe
LG Vivanja
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LuzZi
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#2
16.06.2010, 11:48
Keine TG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re1108
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#3
16.06.2010, 11:53
![Genau-Smiley :genau](./images/smilies/genau.gif)
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Nr. 3104 (siehe Nr. 3202 RVG)
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
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Vivanja
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