Hauptsache Erledigungserklärung im Termin

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sweeti
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#1

15.06.2010, 10:58

Hallo,

steh gerade auf dem Schlauch !!! Für unseren Mandanten wurde Klage über 20.000,00 € eingereicht. Im Termin wurde einstimmig die Hauptsache für erledigt erklärt. Streitige Kostenanträge wurde gestellt. Beschluss ergeht im schriftlichen Verfahren. Der Gegenseite wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Verfahrensgebühr aus € 20.000,00, Terminsgebühr aus € ? und Erledigungsgebühr aus € 20.000,00?

Liebe Grüße und freu auf Rückantworten.....
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Liesel
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#2

15.06.2010, 11:03

Wenn es ein Zivilverfahren ist (was deinem Beitrag nicht zu entnehmen ist), kannst du keine Erledigungsgebühr abrechnen. Die gibt´s im Zivilverfahren nicht.

Ansonsten würde ich die TG auch aus den 20.000,00 Euro nehmen. Gehe hier mal davon aus, daß über die Sachlage vor Erledigungserklärung gesprochen wurde.
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#3

15.06.2010, 11:11

Yep, Zivilverfahren, also doch nur die Erledigungsgebühr wenn Verwaltungsrechtsstreit oder so... Hm... Bin mir halt unsicher wegen dem Streitwert der Terminsgebühr.
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#4

15.06.2010, 11:12

Was steht denn im Terminsprotokoll?
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#5

15.06.2010, 11:17

Gericht führt in Sach- und Streitstand. Es ist unstreitig, dass der eingeklagte Betrag uns nunmehr zugegangen ist. Gegenseite schließt sich unserer Erledigungserklärung an. Beide Seiten stellen widerstreitende Kostenanträge. Beschluss ergeht schriftlich. Gegenseite hat KOsten zu tragen. Sonst steht da nix.
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#6

15.06.2010, 12:17

Wurde erstmals im Termin die Hauptsache für erledigt erklärt??
Sofern ja, dann kannst Du hier die VG und TG nach einem Streitwert von 20.000,00 € nehmen
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Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
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#7

15.06.2010, 12:20

bin auch dafür die TG aus 20.000,- € zu nehmen, denn die kannst du nehmen aus dem höchsten Streitwert über den in der mündlichen Verhandlung strittig verhandelt wurde...
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#8

15.06.2010, 12:26

Ja erstmals im Termin.
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Sleepy
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#9

15.06.2010, 12:38

Na dann würd ich aber auch die 20.000,00 € für die TG ansetzen ... dafür sind die ja schließlich da auch hin. :wink:
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