mein Chef bat mich, doch bitte einen KFA zu machen mit folgendem Sachverhalt:
Gegenstandswert (ursprünglich): 7.947,92 €
MB beantragt, HF: 6.483,05 € + Zinsen (8%)
Gerichtskosten MB: 83 €
Zahlung des Gegners nach Zustellung des MB: 7.955,42 € (was der HF sowie den Zinsen entspricht)
da aber die Beantragung an das streitige Gericht schon gestellt war, mussten wir noch weitere 83 € GK einzahlen. (Haben wir auch getan
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Unserem Mandanten haben wir eine Rechnung gestellt i. H. v. 597,08 €, diese hat der Gegner nach Abgabe an das streitige Gericht ebenfalls gezahlt (darin enthalten waren auch die 83 € GK auf den MB).
Meine Frage ist jetzt, wie lautet mein KFA? Welchen Streitwert hat er noch (nur die noch ausstehenden 82 € GK??) oder rechne ich mit dem anfänglichen Streitwert ab und rechne die MB Gebühr an?
Ich hatte mir 2 Lösungen rausgesucht, steh aber grad voll auf dem Schlauch, ob und wenn welche richtig ist. Meine Lösungen waren:
1.
SW: 597,08 (weil es an das Gericht ging, bevor der Gegner die Summe gezahlt hat)
1,3 Geb. 3100 VV RVG
7002 VV RVG
GK 82 €
oder 2.
I. MV
1,0 MV Gebühr, 3305 VV RVG (SW. 7.947,92)
7002
USt
II. streitiges Verfahren
0,8 Verf. Geb. 3100/3101 VV RVG
./. gem. Anm. zu 3305 (Anrechnung 0,8)
7002
USt
Variante 2 wäre für uns ja schöner, weils mehr Geld gibt.. aber ist das auch richtig??
Ich bitte um eure Hilfe, ich denke mal, es gibt unter euch viele schlaue Köpfchen die das täglich machen und mir weiter helfen können..
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![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
p.s.: Ich nehme natürlich auch gerne neue Lösungsvorschläge an