Seite 1 von 2

Titelumschreibung bei Umfirmierung

Verfasst: 11.06.2010, 11:33
von franzi-85
Folgender Fall: Schuldner firmiert seine Firma um und verlegt seinen Sitz. Wir als Gläubiger haben einen Titel auf die alte Firmierung muss ich meinen Titel jetzt umschreiben lassen :?: :?:

Re: Titelumschreibung bei Umfirmierung

Verfasst: 11.06.2010, 11:38
von 13
Wenn Du Schwierigkeiten bei der Vollstreckung vermeiden willst, auf jeden Fall. Entsprechende Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.

Re: Titelumschreibung bei Umfirmierung

Verfasst: 11.06.2010, 11:46
von online
Wobei der Ausdruck "umschreiben" hier irreführend ist. Der Begriff "umschreiben" bezieht sich auf Fälle des § 727 ZPO, also auf Rechtsnachfolge.
Da sich lt. Deinem Sachverhalt nicht die Rechtsform, sondern nur die Firma und der Sitz geändert haben, geht es um einen Klarstellungsvermerk bei der Vollstreckungsklausel. Dieser ist nur notwendig, wenn Ihr gegenüber dem jeweiligen Vollstreckungsorgan nicht nachweisen könnt, dass es sich um denselben Schuldner handelt.

Re: Titelumschreibung bei Umfirmierung

Verfasst: 11.06.2010, 11:54
von franzi-85
Also reicht mir eigentlich der Handelsregisterauszug woraus hervorgeht, dass die Firma Ihren Sitz verlegt und sich umfirmiert hat und dann einfach einen Korrekturantrag an das Gericht stellen?

Re: Titelumschreibung bei Umfirmierung

Verfasst: 11.06.2010, 11:56
von online
Ja, mach das mal so. Damit bist Du auf der sicheren Seite. Ich würde aber nichts von "Umschreibung" schreiben, dann kriegst Du nämlich erst mal ein belehrendes Schreiben zurück, dass es sich nicht um einen Fall des § 727 ZPO handelt.

Re: Titelumschreibung bei Umfirmierung

Verfasst: 11.06.2010, 12:00
von franzi-85
:thx Schönes Wochenende :lol:

Re: Titelumschreibung bei Umfirmierung

Verfasst: 11.06.2010, 12:08
von online
Dir auch, danke. :wink:

Re: Titelumschreibung bei Umfirmierung

Verfasst: 04.08.2010, 17:35
von domel 3008
ich klink mich hier mal ein, da ich genau dasselbe Problem habe:

Schuldner hat sich umfirmiert und wir haben drei Vollstreckungstitel auf die alte Firma.
Also so wie ich es aus den vorherigen Beiträgen rausgelesen habe, wäre es leichter, die neue Firmierung vom Gericht auf dem Titel vermerken zu lassen und damit dann meine ZV durchzuführen. ist das so richtig?
Aber könnte ich auch den Titel so lassen und gegenüber Dritten dann immer dem Titel einen Handelsregisterauszug beifügen? (Also nur rein theoretisch gesehen).

Und die neue Firmierung auf den Titel lass ich dann bei dem jeweiligen Gericht vermerken, das den Titel erlassen hat, richtig?
Und da brauch ich dann nur einen dementsprechenden HR-Auszug beifügen?

Und kann ich das eigentlich noch irgendwo im Gesetz nachlesen, denn mein Chef weiß das mal wieder nicht und ich erklär es ihm dann; und der möchte natürlich, das ich alles nachweisen kann.

Und Gebühren fallen da bestimmt auch nicht an, oder? :(

Re: Titelumschreibung bei Umfirmierung

Verfasst: 04.08.2010, 19:36
von online
@domel: Ja, alles richtig. Im Gesetz steht es nicht ausdrücklich drin, weil sich § 727 ZPO ja nur mit der Rechtsnachfolge befasst. Guck mal im ZPO-Kommentar bei § 727 ZPO oder bei §724 ZPO, da müsste es in der Kommentierung stehen.

Re: Titelumschreibung bei Umfirmierung

Verfasst: 05.08.2010, 09:28
von domel 3008
ok, danke...ich schau heut bei Gelegenheit mal rein :)