Hallo und Hilfe,
ich möchte gern ein Verfahren abrechnen, in welchem wir nur einen Antrag gem. § 475 StPO gestellt haben um Auskunft zu erhalten.
Gibt es hierfür "besondere" Gebühren?
Wie würdet ihr abrechnen?
Danke schonmal.....
Antrag gem. § 475 StPO gestellt - Abrechnung?
- Adora Belle
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Also isolierter AE-Auftrag, ohne sonstige Vertretung im Verfahren? Dann Einzeltätigkeit, geregelt in Abschnitt 3.
- Adora Belle
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Dann ne ganz ganz kleine Einzeltätigkeit .
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3? Wir sind im Teil 4! Da ist nix mit Gegenstandswerten. Ich würde, um die nächste Frage mal vorweg zu nehmen, die 4302 Ziff.2 abrechnen.