einstweiliges Verfügungsverfahren
Verfasst: 03.06.2010, 16:49
ich soll ne einstw. Verfügung abrechnen. wir waren vorgerichtl. tätig. haben dann antrag gestellt und GE hat über RA Abschlusserklärung abgegeben.
im Beschluss wurde der Streitwert für das einstw. V. auf 6.400€ festgesetzt. Mein Chef will für die 2300 VV einen GW. von 10.000€ ansetzen. seine Grundlage: Hinsichtlich des Gegenstandswertes in einstweiligen Verfügungsverfahren hat sich die Rechtssprechung längst gefestigt, so dass zwischen 1/3 bis ½ des Hauptsachewertes anzusetzen ist.
er meint also hier auch außergerichtl. einen höheren Streitwert nehmen zu können.
stimmt das? RSV hats natürlich moniert. Und wie kann ich den Streitwert von 10.000€ begründen?
im Beschluss wurde der Streitwert für das einstw. V. auf 6.400€ festgesetzt. Mein Chef will für die 2300 VV einen GW. von 10.000€ ansetzen. seine Grundlage: Hinsichtlich des Gegenstandswertes in einstweiligen Verfügungsverfahren hat sich die Rechtssprechung längst gefestigt, so dass zwischen 1/3 bis ½ des Hauptsachewertes anzusetzen ist.
er meint also hier auch außergerichtl. einen höheren Streitwert nehmen zu können.
stimmt das? RSV hats natürlich moniert. Und wie kann ich den Streitwert von 10.000€ begründen?