einstweiliges Verfügungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Carmenzita
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#1

03.06.2010, 16:49

ich soll ne einstw. Verfügung abrechnen. wir waren vorgerichtl. tätig. haben dann antrag gestellt und GE hat über RA Abschlusserklärung abgegeben.

im Beschluss wurde der Streitwert für das einstw. V. auf 6.400€ festgesetzt. Mein Chef will für die 2300 VV einen GW. von 10.000€ ansetzen. seine Grundlage: Hinsichtlich des Gegenstandswertes in einstweiligen Verfügungsverfahren hat sich die Rechtssprechung längst gefestigt, so dass zwischen 1/3 bis ½ des Hauptsachewertes anzusetzen ist.
er meint also hier auch außergerichtl. einen höheren Streitwert nehmen zu können.

stimmt das? RSV hats natürlich moniert. Und wie kann ich den Streitwert von 10.000€ begründen?
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#2

03.06.2010, 17:20

juhu...also Sache ging tatsächlich so raus... na ja mal sehen was die RSV dazu sagt!
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#3

03.06.2010, 20:04

Ich kenne keine Rechtsprechung diesbezüglich, hab davon auch noch nichts gehört. Ist mir neu, aber ich lass mich auch gern eines bessern belehren. Sag mal, was bei rum kam.
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#4

04.06.2010, 09:07

hi LuzZi, na klar ich sach dir bescheid... ich trag mir extra ne Wiedervorlage ein 8) :mrgreen:
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#5

04.06.2010, 09:29

Sehr nett, dank dir :wink:
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