mehrwertsteuer

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
Kennt alle Akten auswendig
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#1

02.06.2010, 14:40

hallo,

bei ner Akte aus 2005, die aber nunmehr 2009 beendet wurde, nehm ich da 16 % Mwst oder 19% Mwst. Geht das danach wann der Anspruch entstanden ist? Oder danach wann die Sache beendet ist?
tine
shira1956
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#2

02.06.2010, 14:41

Ich bin der Meinung, dass der aktuelle MWSt-Satz angewandt werden muss. Denn die Umsatzsteuer wird ja auch in dieser Höhe abgeführt.
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#3

02.06.2010, 14:43

Beendigung der Angelegenheit. Man muß nur aufpassen, daß man die einzelnen Verfahrensstadien abgrenzt (außergerichtlich, gerichtlich, ZV usw.)
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
gkutes

#4

02.06.2010, 18:14

19% wegen siehe oben

wurden schon Vorschussnoten erstellt?
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