Abrechnung Klage gg Widerspruchsbescheid Waffenbeschlagnahme

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Naturini
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#1

02.06.2010, 12:52

Hallöchen,

wir haben in einer Sache Widerspruch gegen eine Ordnungsverfügung (unserem Mandanten wurden die Waffen entzogen da er keinen Waffenschrank hat) eingelegt. Nunmehr ist der Widerspruchsbescheid ergangen und meine Chefin will die Kosten für eine Klage wissen.

Was muss ich denn hier abrechnen bzw. welches REchtsgebiet ist das denn? Ist das Verwaltungsrecht?

Vielen Dank an Euch im Voraus
India
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#2

02.06.2010, 13:20

M. E. ist das eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit.

Der Streitwertkatalog bestimmt bei einer Angelegenheit über einen Waffenschein (50.1) einen Wert in Höhe von 7.500,00 €. Wenn es sich um eine Angelegheit über die Waffenbesitzkarte handelt, dann bestimmt sich der Wert nach dem Auffangwert (5.000,00 €) zzgl. 750,00 € je weitere Waffe.
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#3

02.06.2010, 13:29

Oh vielen Dank. Es ging glaube ich um die Waffenbesitzkarten. Werde dann mit meiner Chefin noch mal sprechen. Ist die Verfahrensgebühr dann die 3100?
India
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#4

02.06.2010, 13:39

Im Rechtsbehelfsverfahren kannst Du eine Gebühr nach 2401 VV RVG abrechnen. Geht es ins gerichtliche Verfahren, dann natürlich nach 3100 VV RVG
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Liesel
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#5

02.06.2010, 13:43

@India: Wie kommst du auf die 2401? Das ist doch kein sozialrechtliches Verfahren.
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#6

02.06.2010, 13:46

im Verwaltungsrecht: Nr. 2300 und 2301 VV RVG (Geschäftsgebühr wie im Zivilrecht) anzuwenden - außergerichtlich jetz'e natürlich....
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#7

02.06.2010, 13:54

Huch, ja klar. Das war früher die 2401. :roll:
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