Beschwerde gegen KFB nach § 11 RVG, und nun?
Verfasst: 02.06.2010, 11:39
Hallo,
sry wenn vielleicht die Frage schon hier beantwortet wurde, habe leider nicht das passende gefunden.
Also wir haben KFB nach 11 RVG beantragt, dieser wurde auch erlassen. Nun legt der neue Prozessbevollmächtigte fristgemäß Beschwerde ein und wir werden vom Gericht aufgefordert den KFB rauszugeben. Die Beschwerde wurde auf Grund materieller Einwendungen erhoben.
Was passiert jetzt muss der geg. RA jetzt die Beschwerde begründen? Oder ist das KFB-Verfahren nach 11 RVG beendet und wir müssen nun Klage/MB wegen unserer Gebühren machen?
sry wenn vielleicht die Frage schon hier beantwortet wurde, habe leider nicht das passende gefunden.
Also wir haben KFB nach 11 RVG beantragt, dieser wurde auch erlassen. Nun legt der neue Prozessbevollmächtigte fristgemäß Beschwerde ein und wir werden vom Gericht aufgefordert den KFB rauszugeben. Die Beschwerde wurde auf Grund materieller Einwendungen erhoben.
Was passiert jetzt muss der geg. RA jetzt die Beschwerde begründen? Oder ist das KFB-Verfahren nach 11 RVG beendet und wir müssen nun Klage/MB wegen unserer Gebühren machen?