Seite 1 von 1

Re-empfänger bei Zwangsvollstreckung gg eigenen Mandanten

Verfasst: 02.06.2010, 08:59
von Oscar
Hallo zusammen,
wir wollen Kosten für die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den eigenen Mandanten abrechnen. Aber wer ist Rechnungsempfänger? Wir selber????? Wer hilft mir?

Re: Re-empfänger bei Zwangsvollstreckung gg eigenen Mandanten

Verfasst: 02.06.2010, 09:01
von Soenny
Wieso wollt ihr mit euch selber abrechnen? Kosten pp. ergeben sich doch aus dem Mandantenkonto bzw. dem FoKo :wink:

Re: Re-empfänger bei Zwangsvollstreckung gg eigenen Mandanten

Verfasst: 02.06.2010, 09:07
von Carmenzita
wenn ihr euch selbst vertretet könnt ihr euch eine rechnungsähnliche Aufstellung schreiben- für die Übersichtlichkeit - , aber OHNE Rechnungungsnummer und OHNE Ust. den ganzen kladaradatsch ins FO-Konto und Aktenkonto und fertisch is die Jeschichte.

die Gebühren könnt ihr auch per KFA festsetzen lassen... muss aber nicht sein, machen wir auch nur wenn sich schon ein paar Gebühren "angehäuft" haben, weil die Sache schon ein paar Jährchen geht.