Re-empfänger bei Zwangsvollstreckung gg eigenen Mandanten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Oscar
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#1

02.06.2010, 08:59

Hallo zusammen,
wir wollen Kosten für die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den eigenen Mandanten abrechnen. Aber wer ist Rechnungsempfänger? Wir selber????? Wer hilft mir?
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

02.06.2010, 09:01

Wieso wollt ihr mit euch selber abrechnen? Kosten pp. ergeben sich doch aus dem Mandantenkonto bzw. dem FoKo :wink:
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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Carmenzita
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#3

02.06.2010, 09:07

wenn ihr euch selbst vertretet könnt ihr euch eine rechnungsähnliche Aufstellung schreiben- für die Übersichtlichkeit - , aber OHNE Rechnungungsnummer und OHNE Ust. den ganzen kladaradatsch ins FO-Konto und Aktenkonto und fertisch is die Jeschichte.

die Gebühren könnt ihr auch per KFA festsetzen lassen... muss aber nicht sein, machen wir auch nur wenn sich schon ein paar Gebühren "angehäuft" haben, weil die Sache schon ein paar Jährchen geht.
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