1,0 ist mir zu wenig!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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leilani
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#1

01.02.2007, 10:21

Hej!
Heute ist bei mir die große Fragerei ausgebrochen:
Hab gerade ein Fax von der AM bekommen.
Das war ein Verkehrsunfall und die waren auf der Gegenseite. Wir haben für unseren Mdt die Beträge aus dem Gutachten, die Gutachterkosten selbst usw. geltend gemacht. Ein paar Mal Schriftverkehr hin und her. Ein, zwei Anrufe, dann hat die AM gezahlt. Ich habe schließlich eine 1,3 Geschäftsgebühr abgerechnet.
Jetzt bekomme ich eben dieses Fax, dass sie uns stattdessen einen Betrag € x anweisen, da es sich nur um eine einfache Angelegenheit gehandelt hat und lediglich eine 1,0 Gebühr angemessen ist.

Das nervt mich jetzt langsam ein bisschen! Ich habe keine Lust ständig von den Versicherungen korrigiert zu werden (es ist ja nicht nur die AM). Ich meine eine 1,3 ist für "sowas" durchaus immer angemessen. Ich hab auch im RVG für Anfänger schon gelesen, um eine gute Begründung zu finden.

Ich find´s einfach frech von den Versicherungen!

leilani
Andreas

#2

01.02.2007, 10:24

Hallo,

schau mal hier :

www.iww.de/quellenmaterial/print.php?070013

BGH, Urt. v. 31.10.2006, VI ZR 261/05

Leitsatz:

a) Es ist nicht unbillig, wenn ein RA für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt.

b) Zur Frage, wann eine Geschäftsgebühr von 1,3 unbillig sein kann.

Wir haben übrigens auch immer noch jede Menge dieser Drückeberger-Versicherungen. Ekelhaft :uebel

Wenn die Versicherungssachbearbeiter mal von einem ReNo-Gehalt leben müßten, wären die auch nicht mehr so geizig.
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Schlaubi wieder da
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#3

01.02.2007, 10:25

Ja, das ist echt ein Generve mit den Versicherungen. Geht mir oft auch so, dass ich mich schwarz ägere. Aber das wird man wohl hinnehmen müssen oder klagen, aber wer macht das schon.

Hat Euer Mandant ne RSV? Dann kannst Du die Differenz gegen diese geltend machen. Das klappt wunderbar. Auch wenn eine Versicherung z.B. niedrige Werte des Schadens bezahlt, als ihr beantragt habt. Dann mache ich auch hier die Differenz der Gebühren bei der RSV des Mandanten geltend.

Liebe Grüße Schlaubi
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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#4

01.02.2007, 10:51

ach ja, die guten versicherungen. da kann ich ein lied von singen.

machs doch ganz einfach.

ich würde kein schriftverkehr mehr führen. würde gleich eine klage einreichen. den versicherungen muss euer kanzleiname im traum erscheinen. dann zahlen die von ganz allein. wir haben das mal so gemacht. seit dem bekommen wir immer unsere 1,3 gebühr. auch wenn diese zu niedrig ist.

die normalgebühr beträgt ja 1,3. sollten mehrere schreiben, besprechungen, telefonate notwendig sein um diverse sachen zu klären, könnte man auch auf 1,5 hochgehen.

sofern der mandant RSV hat, würde ich dort um kostenschutz bitten und die kostendifferenz einklagen.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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leilani
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#5

01.02.2007, 10:53

Ja, das machen wir auch, wenn eine RSV dabei ist. In diesem Fall aber leider nicht...

Andererseits löst dass DAS PROBLEM, dass es eben eine Frechheit ist, ja auch nicht. Okay, das ist wiederum nicht unser Problem, aber als RSV würde ich mir das auch nicht gefallen lassen. Das ist doch wirklich was faul im System.
Aber hej, man kann auch Abkommen schließen, bei denen es sich nicht mal lohnt den Stift zu heben. Wir hatten auch mal so ein schönes Abkommen mit der xyz. Abrechnung aller Unfälle mit 1,0. Dafür haben sie Empfehlungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern ausgesprochen. Am Anfang kam auch durchaus der ein oder andere neue Mandant über die. Irgendwann kam dann gar nichts mehr. Das Abkommen haben wir zum Glück ziemlich schnell gekündigt. Hab auch mal irgendwo gelesen, dass das gar nichts rechtens sein kann, solche Abkommen überhaupt schließen zu wollen (also von denen aus).

Danke Andreas für den Link. Soll jetzt so ein Schreiben zusammenbasteln, damit wir die Differenz noch bekommen. Mal sehen, ob mir das gut gelingt.

leilani
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#6

01.02.2007, 13:08

… was auch mich immer wieder erstaunt ist, wie die lieben Versicherungsmenschen von ich weiß nicht wie weiter Entfernung der anwaltlichen Handakte die Gebühren des RA berechnen können und dann herabsetzen. Wie in aller Welt ermitteln die Versicherungen die Kriterien nach 14 RVG . Im Grunde eine Frechheit.

Ist wahrscheinlich aber dort ein Standardprogramm. Versuchen kann man es ja. Und die Kanzleien haben dann mal wieder erneuten Arbeitsaufwand, wenn man es nicht auf sich beruhen lässt. Ätzend!

Wir haben uns angewöhnt, bei Rechnungslegung meistens noch was zur Gebühr zu schreiben, damit die Versicherungen nicht auf die Idee kommen, ihr besagtes Standardschreiben zu versenden. Und ich muss sagen, dass wir damit eigentlich sehr gute Erfahrungen gemacht haben.


Gruß Fiona :wink:
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Andreas

#7

01.02.2007, 13:33

Man sollte den Sachbearbeitern dort mal die Frage stellen, aufgrund welcher Qualifikation sie glauben, die Kriterien des § 14 RVG zu bewerten, nachdem sie (in aller Regel) keine Juristen sind :teufel
na

#8

01.02.2007, 22:38

Die Sachbearbeiter haben die Ansage von OBEN! Die müssen also kürzen, was nur geht... also liegt es an uns, das zu verhindern!

Mein "schönster" Fall war, ein ständiges Hin und Her wg. eben der Höhe der Gebühr, irgendwann hab ich bei der Vers. angerufen und dort wurde mir gesagt "oh, die Ang. haben die Azubis bearbeitet, da ist wohl einiges schief gelaufen"

:ohmann

Also: Lasst Euch von den Versicherungen nicht ärgern, entwerft schon mal ein Standard-Antwort-Schreiben und führt dort Gerichtsurteile auf, gibt ja genügend davon!
Andreas

#9

02.02.2007, 09:00

Über dieses Thema habe ich gestern mal mit unseren RAen gesprochen, und es ist tatsächlich so, daß es versicherungsinterne Schulungen gibt, die ausschließlich dazu dienen, bekanntermaßen berechtigte Ansprüche wie die 1,3 Gebühr mit fadenscheinigen Argumenten zurückzuweisen.

:uebel
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#10

02.02.2007, 10:14

Super, kann man da auch von außerhalb - sozusagen als Spitzel - teilnehmen?
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