Geschäftsgebühr anrechnen oder nicht?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
nfnf

#1

01.06.2010, 15:20

Kann mir jemand helfen?

Wie haben vorgerichtlich Forderung geltend gemacht und die Kosten der Gegenseite in Rechung gestellt, da die in Verzug war.

Mahnbescheid eingelegt und widerspruch.

Danach Klage erhoben und die Forderung und die Kosten eingeklagt.

Gewonnen und nun?

Die Geschäftsgebühr mit in den Kostenfestsetzungsantrag bzw. in Abzug bringen?
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Liesel
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#2

01.06.2010, 15:25

Geschäftsgebühr gehört nicht in den KfB! Ansonsten ist deine Sachverhaltsschilderung etwas dürftig, um weiterzuhelfen.
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nfnf

#3

01.06.2010, 15:30

also muss ich sie auch nicht anrechnen?

Wie kann ich genauer werden?

Haupfforderung 300,- Euro. Kosten 46,41

diese beträge sind tituliert.

und jetzt VG und TG in den Kostenfestsetzungsantrag?
schnatti

#4

01.06.2010, 15:31

Wenn ihr die 1,3 GG mit als Nebenforderung eingeklagt und tituliert bekommen habt, kannst Du nur die 0,65 VG im KFA beantragen
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#5

01.06.2010, 15:33

Nicht eine 0,65 VG beantragen, sondern eine 1,3 VG abzüglich der 0,65 GG - wegen der Auslagen!
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nfnf

#6

01.06.2010, 15:33

ich dachte ja so:

Streitwert 300

1,3 VG 32,50
0,3 1008 7,50
1,2 TG 30,00
0,3 1008 7,50
7002 Verfahren 15,5
7002 MB 11,70

7008 19,89

Betrag 124,59

Aber da ist die Geschäftsgebühr eben total aussen vor!
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#7

01.06.2010, 15:34

Kommt jetzt drauf an würd ich sagen... hast du die vollen außergerichtlichen Gebühren eingeklagt oder nur
die 0,65 nebst Auslagen und Steuer?
nfnf

#8

01.06.2010, 15:35

also so???

Streitwert 300

0,65 VG 16,25,50
0,3 1008 7,50
1,2 TG 30,00
0,3 1008 7,50
7002 Verfahren 15,5
7002 MB 11,70
nfnf

#9

01.06.2010, 15:36

vollen gebühren eingeklagt
gkutes

#10

01.06.2010, 15:37

also langsam sollte es sich doch schon rumgesprochen haben, dass wenn die GG geltend gemacht wurde (in MB oder Verfahren), angerechnet wird und wenn nicht, dann nicht
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