Kann mir jemand helfen?
Wie haben vorgerichtlich Forderung geltend gemacht und die Kosten der Gegenseite in Rechung gestellt, da die in Verzug war.
Mahnbescheid eingelegt und widerspruch.
Danach Klage erhoben und die Forderung und die Kosten eingeklagt.
Gewonnen und nun?
Die Geschäftsgebühr mit in den Kostenfestsetzungsantrag bzw. in Abzug bringen?
Geschäftsgebühr anrechnen oder nicht?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Geschäftsgebühr gehört nicht in den KfB! Ansonsten ist deine Sachverhaltsschilderung etwas dürftig, um weiterzuhelfen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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(UNHEILIG)
also muss ich sie auch nicht anrechnen?
Wie kann ich genauer werden?
Haupfforderung 300,- Euro. Kosten 46,41
diese beträge sind tituliert.
und jetzt VG und TG in den Kostenfestsetzungsantrag?
Wie kann ich genauer werden?
Haupfforderung 300,- Euro. Kosten 46,41
diese beträge sind tituliert.
und jetzt VG und TG in den Kostenfestsetzungsantrag?
Wenn ihr die 1,3 GG mit als Nebenforderung eingeklagt und tituliert bekommen habt, kannst Du nur die 0,65 VG im KFA beantragen
- Liesel
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Nicht eine 0,65 VG beantragen, sondern eine 1,3 VG abzüglich der 0,65 GG - wegen der Auslagen!
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ich dachte ja so:
Streitwert 300
1,3 VG 32,50
0,3 1008 7,50
1,2 TG 30,00
0,3 1008 7,50
7002 Verfahren 15,5
7002 MB 11,70
7008 19,89
Betrag 124,59
Aber da ist die Geschäftsgebühr eben total aussen vor!
Streitwert 300
1,3 VG 32,50
0,3 1008 7,50
1,2 TG 30,00
0,3 1008 7,50
7002 Verfahren 15,5
7002 MB 11,70
7008 19,89
Betrag 124,59
Aber da ist die Geschäftsgebühr eben total aussen vor!
also so???
Streitwert 300
0,65 VG 16,25,50
0,3 1008 7,50
1,2 TG 30,00
0,3 1008 7,50
7002 Verfahren 15,5
7002 MB 11,70
Streitwert 300
0,65 VG 16,25,50
0,3 1008 7,50
1,2 TG 30,00
0,3 1008 7,50
7002 Verfahren 15,5
7002 MB 11,70
also langsam sollte es sich doch schon rumgesprochen haben, dass wenn die GG geltend gemacht wurde (in MB oder Verfahren), angerechnet wird und wenn nicht, dann nicht