Terminsgegühr entstanden?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
nfnf

#1

01.06.2010, 10:02

Gegenseite erkennt an und das Gericht hebt den Termin auf und entscheidet ohne mündliche Verhandlung gem. 307 ZPO.

Verfahrensgebühr und Terminsgebühr sind doch entstanden, lediglich die Gerichtskosten werden reduziert, oder?
*Nele*
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#2

01.06.2010, 10:06

Ja, nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG erhälst du meines Erachtens die Terminsgebühr.
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Tigerle
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#3

01.06.2010, 10:08

dem stimme ich zu, wollte ich auch gerade schreiben.
naddi-B
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#4

01.06.2010, 10:39

Also solch ein Fall hatte ich letztens auch. Die Terminsgebühr entsteht! Ob die Gerichtskosten reduziert werden.. Ich denke da solltest du abwarten, was das Gericht schreibt...
nfnf

#5

01.06.2010, 10:46

und was ist mit den gebühren die durch den mahnbescheid entstanden sind, muss ich die irgendwie mit der VG und TG verrechnen?
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Liesel
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#6

01.06.2010, 10:47

Die VG für das Mahnverfahren mußt du komplett auf die VG für das streitige Verfahren anrechnen (Auslagen für Mahnverfahren bleiben stehen).
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#7

01.06.2010, 10:51

Schau mal in die Anmerkung zu Nr. 3104 - da steht, dass die Terminsgebühr auch entsteht, wenn gemäß § 307 ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.

Zu den Gerichtskosten würde ich GKG KV NR. 1211 anführen. Dort steht, dass sich die Gebühr bei Beendigung des gesamten Verfahrens durch Ankernntnisurteil auf 1,0 ermäßigt (Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)
Annika Katrin
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#8

01.06.2010, 10:54

Wenn ein Mahnverfahren vorausgegangen ist, werden die Gerichtskosten für das Mahnverfahren auf das streitige Verfahren angerechnet. Müsste also bei der Reduzierung auf eine Gerichtsgebühr bleiben. Bezüglich der Anrechnung des Mahnverfahrens stimme ich Liesel zu.
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#9

01.06.2010, 10:58

Wie # 7. :daumen
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nfnf

#10

01.06.2010, 11:19

Alles klar, tausend dank

Also im Grunde bekommt man für die Vertretung im Mahnverffahren nichts weil alles angerechnet wird, bis auf die Auslagen?
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