Anrechnung, wenn Mandant außergerichtl. Gebühren zahlt ...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Co1981
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 25.06.2009, 10:27
Software: Phantasy (DATEV)

#1

30.05.2010, 12:07

Ich habe einen Fall, der wahrscheinlich in der Praxis öfter vorkommt, ich aber bisher noch nicht abrechnen musste und von daher bin ich mir nicht ganz sicher.

Dem Mandanten gegenüber haben wir die außergerichtlichen Gebühren abgerechnet, da seine RSV für die außerg. Tätigkeit keine Deckungszusage erteilt hatte. Nun soll ich gegenüber der RSV die 1. Instanz abrechnen. Muss ich die hälftige GG, die der Mandant gezahlt hat, hier von der VG abziehen oder nicht?

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!
[url=http://www.wunschkinder.net][img]http://www.wunschkinder.net/forum/ticker/tick/22/06/2006/42/3/Meine+kleine+Motte/0/204/0/153.png[/img][/url]
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

30.05.2010, 12:27

Anrechnen musst du, ja.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Co1981
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 25.06.2009, 10:27
Software: Phantasy (DATEV)

#3

30.05.2010, 12:32

Kann ich die Anrechnung evtl. auch anders herum vornehmen, d.h. die VG auf die GG anrechnen, damit sozusagen unser Mandant nicht so viel bezahlen muss, dafür aber die RSV den vollen Betrag. Ich habe irgendwie in Erinnerung, dass der RA selbst entscheiden kann, welche Gebühr er auf welche anrechnet.
[url=http://www.wunschkinder.net][img]http://www.wunschkinder.net/forum/ticker/tick/22/06/2006/42/3/Meine+kleine+Motte/0/204/0/153.png[/img][/url]
Benutzeravatar
Carmenzita
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 313
Registriert: 28.05.2009, 11:58
Beruf: frischgebackene ReNo
Wohnort: Berlin

#4

30.05.2010, 12:47

anrechnen, d.h. nichts weiter, als die VG zu kürzen. ob es anders herum geht, kann ich dir nicht sagen. probiers einfach mal und schau was die RSV dazu sagt.

kannst ja sagen:

ihr VN hat am .... den nichtanrechenbaren Teil der GG iHv. ... auf unsere Kostennote vom ... gezahlt. etc. wir bitten daher um Ausgleich der vollen VG +PTE+Ust.
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#5

30.05.2010, 14:36

Stimmt, der RA hat ein Wahlrecht, wo er anrechnet ... steht glaub ich im § 15a Abs. 1 RVG ... Aber wie Carmenzita geschrieben hat, weiß ich nicht, ob die RSV da mitspielt bzw. weiß ich nicht, ob die da bestimmte Regelungen in ihren Geschäftsbedingungen oder wie auch immer haben. Aber auf jeden Fall würde ich auf den § im RVG verweisen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Antworten