Reduzierung der Betragsrahmengebühr 2400

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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vanessa
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#1

27.05.2010, 12:35

In meinem Fall hat die Gegenseite die Kosten des Widerspruchsverfahren zu tragen.

Wir haben 2 Vorgänge (Ehleute) = 2xWiderspruch

In dem einen Fall wird antragsgemäß gezahlt. Im Parallelverfahren wurde nunmehr die Rahmengebühr 2400 auf 120,00 EUR gekürzt mit der Begründung, dass die Tätigkeit des Anwalts hinsichtlich Umfang und Schwierigkeit deutlich unter dem Durchschnitt liegt.

Des Weiteren wurde noch die Kürzung begründet, dass wir unsere Widerspruchsbegründung in einem Schriftsatz (für beide Eheleute) gefertigt haben.

Kann ich trotz allem auf die volle 2400 bestehen?
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Carmenzita
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#2

27.05.2010, 12:45

"Der Rechtsanwalt legt innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens die Gebühr unter Berücksichtigung der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit seiner Tätigkeit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers fest."

du brauchst also ne schöne Begründung, wobei du dich eher in der Mitte des Gebührenrahmens positionieren solltest (280EUR)

PS: 2 Widersprüche = 2 x 2400 VV
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