Prozesskostenhilfe bei abgetrenntem Versorgungsausgleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sandra-Andrea
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#1

27.05.2010, 09:52

Hallihallo,

wir waren in einem ehescheidungsverfahren beauftragt. anträge wurden gestellt und im termin wurde dann der versorgungsausgleich abgetrennt. haben für den 1. rechtszug pkh bekommen. im protokoll stand dann auch der streitwert drin (ehescheidung: xxx und va xxx). soweit so gut. hab dann alles gesammelt abgerechnet.

jetzt wurde der va gesondert nochmal "verhandelt". in dem neuen protokoll steht wieder ein streitwert drin. darf ich jetzt nochmal pkh abrechnen???? ich bin mir nicht sicher weil ich den va ja eigentlich schon in dem ehescheidungsverfahren abgerechnet habe.

:thx im Voraus
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niva
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#2

27.05.2010, 09:57

Du kannst den VA nicht als eigene Angelegenheit abrechnen. Wenn sich allerdings aus dem Streitwert der Scheidung und des VA zusammen ein Gebührensprung ergibt, kannst du die Differenz noch über PKH abrechnen.
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lucy1510
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#3

27.05.2010, 10:14

Hallöle,

handelt es sich denn bei der Angelegenheit nach dem Überleitungsgesetz?

Wurde das gesamte Verfahren nach neuem Recht durchgeführt oder war das Verfahren schon älter und ist über die Ehescheidung vor Geltung neues Recht entschieden worden?

Dann müsstest Du getrennt - eventuell unter Anrechnung - abrechnen.
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