Hallo, alle zusammen, bräuchte mal bitte eure Meinung:
Wir haben Ansprüche unseres Mdten in einer Verkehrsunfallsache geltend gemacht, für seine Ehefrau Ansprüche betr. Schmerzensgeld.
Wie rechnet Ihr so eine Angelegenheit ab? Für jeden Auftraggeber einzeln oder nach dem Gesamt-Regulierungswert einfach eine Erhöhungsgebühr für einen weiteren Auftraggeber?
Wir sind uns hier nicht so ganz einig ......
Vielleicht kann jemand von Euch Klarheit verschaffen????
LG
Abrechnung in VU-Angel., zwei Auftraggeber
- Re1108
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 914
- Registriert: 12.06.2008, 10:31
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Ba.-Wü.
Für jeden Auftraggeber einzeln.
Zugrunde liegt zwar ein VU, aber jeder macht für sich getrennte Ansprüche geltend.
Zugrunde liegt zwar ein VU, aber jeder macht für sich getrennte Ansprüche geltend.
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
- Re1108
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 914
- Registriert: 12.06.2008, 10:31
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Ba.-Wü.
Was spielt das denn für ne Rolle bei der Abrechnung?Liesel hat geschrieben:Welche Versicherung ist es denn?
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Es spielt doch eine Rolle. Manche Versicherungen zahlen nach folgendem Muster:
Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Sachschaden 1,8
Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Personen- u. Sachschaden unter 10.000 € 1,8
Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Personen- u. Sachschaden ab 10.000 € 2,1
Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Sachschaden/mehrere Geschädigte 2,4
Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Personen- u. Sachschaden bis 10.000 €/mehrere Geschädigte 2,4
Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Personen- u. Sachschaden über
10.000 €/mehrere Geschädigte 2,7
Meiner Meinung nach ist die HUK dabei.
Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Sachschaden 1,8
Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Personen- u. Sachschaden unter 10.000 € 1,8
Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Personen- u. Sachschaden ab 10.000 € 2,1
Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Sachschaden/mehrere Geschädigte 2,4
Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Personen- u. Sachschaden bis 10.000 €/mehrere Geschädigte 2,4
Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Personen- u. Sachschaden über
10.000 €/mehrere Geschädigte 2,7
Meiner Meinung nach ist die HUK dabei.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Re1108
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 914
- Registriert: 12.06.2008, 10:31
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Ba.-Wü.
@liesel:
stimmt schon was du sagst.
Aber danach wurde im Ausgangsfred doch gar nicht gefragt ...
Es ging doch nur darum, ob aus dem Gesamtregulierungsbetrag und mit Erhöhung abgerechnet wird oder für jeden Anspruchsteller einzeln.
@conni:
Die HUK ist bei diesem Abkommen nicht dabei.
stimmt schon was du sagst.
Aber danach wurde im Ausgangsfred doch gar nicht gefragt ...
Es ging doch nur darum, ob aus dem Gesamtregulierungsbetrag und mit Erhöhung abgerechnet wird oder für jeden Anspruchsteller einzeln.
@conni:
Die HUK ist bei diesem Abkommen nicht dabei.
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Okay, wenn die HUK nicht dabei ist (war mir nicht ganz sicher und nachgeschaut habe ich nicht), dann kann die Abrechnung nicht so gemacht werden, wie ich es oben ausgeführt habe.
Auch wenn im Ausgangsfred nicht danach gefragt wurde, wäre doch trotzdem die Abrechnung nach dem obigen Schema zu machen, wenn die Versicherung dem Abkommen beigetreten wäre, d. h. dann wäre weder aus dem Gesamtregulierungsbetrag und mit Erhöhung abzurechnen noch für jeden Anspruchsteller einzeln.
Auch wenn im Ausgangsfred nicht danach gefragt wurde, wäre doch trotzdem die Abrechnung nach dem obigen Schema zu machen, wenn die Versicherung dem Abkommen beigetreten wäre, d. h. dann wäre weder aus dem Gesamtregulierungsbetrag und mit Erhöhung abzurechnen noch für jeden Anspruchsteller einzeln.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)