Abrechnung in VU-Angel., zwei Auftraggeber

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
conni
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#1

21.05.2010, 12:00

Hallo, alle zusammen, bräuchte mal bitte eure Meinung:

Wir haben Ansprüche unseres Mdten in einer Verkehrsunfallsache geltend gemacht, für seine Ehefrau Ansprüche betr. Schmerzensgeld.

Wie rechnet Ihr so eine Angelegenheit ab? Für jeden Auftraggeber einzeln oder nach dem Gesamt-Regulierungswert einfach eine Erhöhungsgebühr für einen weiteren Auftraggeber?

Wir sind uns hier nicht so ganz einig ......

Vielleicht kann jemand von Euch Klarheit verschaffen????

LG
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#2

21.05.2010, 12:04

Für jeden Auftraggeber einzeln.
Zugrunde liegt zwar ein VU, aber jeder macht für sich getrennte Ansprüche geltend.
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Liesel
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#3

21.05.2010, 12:04

Welche Versicherung ist es denn?
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#4

21.05.2010, 12:05

die HUK :evil: nach unserer Erfahrung stellen die sich immer besonders an ....
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#5

21.05.2010, 12:08

Liesel hat geschrieben:Welche Versicherung ist es denn?
:shock: Was spielt das denn für ne Rolle bei der Abrechnung?
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#6

21.05.2010, 12:11

gar keine, so war das doch nicht gemeint ....

Also fertige ich für jeden eine einzelne Kostennote, :thx
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#7

21.05.2010, 12:15

Es spielt doch eine Rolle. Manche Versicherungen zahlen nach folgendem Muster:

Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Sachschaden 1,8

Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Personen- u. Sachschaden unter 10.000 € 1,8

Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Personen- u. Sachschaden ab 10.000 € 2,1

Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Sachschaden/mehrere Geschädigte 2,4

Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Personen- u. Sachschaden bis 10.000 €/mehrere Geschädigte 2,4

Abrechnung Kfz.-Haftpflichtschäden bei Personen- u. Sachschaden über
10.000 €/mehrere Geschädigte 2,7

Meiner Meinung nach ist die HUK dabei.
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#8

21.05.2010, 12:19

ich meine, dass die HUK gerade nicht dabei ist, m. E. nur folgende: Allianz, DEVK, Gerling, öffentl. Vers. Oldenburg, VHV, Württembergische und VGH,

oh je, was mache ich nun???
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#9

21.05.2010, 12:26

@liesel:
stimmt schon was du sagst.
Aber danach wurde im Ausgangsfred doch gar nicht gefragt ... :roll:
Es ging doch nur darum, ob aus dem Gesamtregulierungsbetrag und mit Erhöhung abgerechnet wird oder für jeden Anspruchsteller einzeln.

@conni:
Die HUK ist bei diesem Abkommen nicht dabei.
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#10

21.05.2010, 12:38

Okay, wenn die HUK nicht dabei ist (war mir nicht ganz sicher und nachgeschaut habe ich nicht), dann kann die Abrechnung nicht so gemacht werden, wie ich es oben ausgeführt habe.

Auch wenn im Ausgangsfred nicht danach gefragt wurde, wäre doch trotzdem die Abrechnung nach dem obigen Schema zu machen, wenn die Versicherung dem Abkommen beigetreten wäre, d. h. dann wäre weder aus dem Gesamtregulierungsbetrag und mit Erhöhung abzurechnen noch für jeden Anspruchsteller einzeln.
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