Honorar für lediglich Akteneinsicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ellimorelli
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#1

21.05.2010, 11:25

Hi....

ich soll dem Mdt. mal sagen, was es ihm Kosten würde, wenn wir lediglich Akteneinsicht beantragen und danach nix weiter veranlassen. Okay, es werden wohl 15,00 € Gerichtskosten anfallen. Aber was setz ich als RA-Gebühren an? Das Verfahren ist vor dem Verwaltungsgericht und es gab schon ein Urteil. Wir sind er jetzt beauftragt wurden.

Ich hab keinen blassen Schimmer :oops:
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ellimorelli
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#2

21.05.2010, 12:25

Bitte ich brauch echt eure Hilfe. Ich würde ja spontan sagen, dass eine 0,8 VG genommen werden kann. Aber stimmt das?
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Carmenzita
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#3

21.05.2010, 12:32

mmhh...wegen so was ne Gebühr abrechnen? würd ich nich machen. frag mal dienen Chef, wie es mit einer Pauschalvergütung von 30 - 50 EUR aussieht!

das mach ich immer so. zumal ja keine wirkliche Arbeit dahinter steckt und trotzdem ein bissl Geld in die Kasse kommt. es könnte sein, dass sich die Sache weiterentwickelt und dann kannst ja immer noch richtig abrechnen und verrechnest die pauschalvergütung.
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ellimorelli
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#4

21.05.2010, 12:38

Hab das mit der Pauschalgebühr schon vorgeschlagen, aber er will unbedingt ne gebühr abrechnen und mir fällt nix anderes ein. Allerdings muss ich korrigieren, es wäre wohl eine 1,1 VG abzurechnen, da ja, sofern die Gerichtsakte das "hergibt" Berfung eingelegt wird.
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jenniver
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#5

21.05.2010, 12:46

Ich würde die Gebühr für Prüfung der Erfolgaussicht eines Rechtsmittels abrechnen. Denn das macht ihr doch dann bestimmt auch noch. Warum habt ihr sonst die Akte angefordert?
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ellimorelli
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#6

21.05.2010, 12:58

:roll: ahja klar... man, bin ich doof. Aber hier gleich noch die nächste doofe Frage, nimmt man da auch 20,00 Auslagenpauschale oder lässt man die weg, wenn man nur ein einziges Schreiben (Akteneinsicht) macht?
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Asgoth
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#7

21.05.2010, 13:02

Wenn ihr lediglich "beauftragt" worden seid, Akteneinsicht zu nehmen, kann man mE schwerlich ne Gebühr für Erfolgsaussichten abrechnen.

Ich kenne es von unseren Sachen her, dass in diesen Fällen ne Pauschale von 25,00 EUR abrechnet, die sich an dem seinerzeitigen DAV-Abkommen orientiert.

Ich meine mich aber auch zu erinnern, dass es auch möglich wäre, in solchen Sache ne GG abzurechnen nach dem Wert der Hauptsache. Glaube, das hab ich irgendwo mal gelesen in einem Kommentar.

Fände ich aber unangebracht, da ihr ja für die Akteneinsicht keinerlei weiteren Aufwand habt, der durch die Pauschale nicht schon abgegolten wäre... geht die Sache dann in die Berufung, fällt ja immer dann wieder ne gesonderte Gebühr an...
Zuletzt geändert von Asgoth am 21.05.2010, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

21.05.2010, 13:02

Ich würde sie nehmen, denn ihr verschickt die Akte ja wieder und ihr werdet dem Mdt das Ergebnis, tel. oder schriftlich, mitteilen.

Aber ich meine Kosten für Akteneinsicht sind 12,00 Euro und nicht 15,00.
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Carmenzita
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#9

21.05.2010, 13:18

ich bin auch nicht für die Gebühr zur Prüfung der Erfolgsaussichten, so lautet ja der Auftrag nicht. wie ich das verstanden habe, solltet ihr lediglich "erst einmal" die Akte anfordern. damit ist noch keine Gebühr entstanden und somit kannst du auch keine Abrechnen.

Ich bin für die Pauschalvergütung, red nochmal mit deinen chef... man kann halt nich alles haben :streit :streit :mrgreen:
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#10

21.05.2010, 13:45

naja, aber wir fordern ja die Akte an um prüfen zu können, ob die Berufung Sinn macht. Hab mich ggf. in meinem ersten Beitrag unverständlich ausgedrückt.

Mein Chef ist jedenfalls eine Pauschale zu wenig, wenn er sich ggf. 3 tage mit der Akte beschäftigen muss.
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