Hallo zusammen!
Folgendes Problem:
Beklagter ist nicht auffindbar, daraufhin ergeht Versäumnisurteil, welches öffentlich zugestellt wird.
Wir stellen Kostenfestsetzungsantrag, 1,3 Verfahrensgeb. und 0,5 Terminsgeb., diesem wird auch stattgegeben.
Nun ist der Beklagte wieder auffindbar, wir schicken den GVZ hin. Darauhin legt der Beklagte Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein. Es wird Termin zur mV anberaumt. Dieser findet allerdings nicht statt.
Nun stellen wir Kostenfestsetzungsantrag über 0,8 Verfahrensgeb. nach 3101/3100. Gericht will diese nicht festsetzen.
Ist in diesem Fall mit der 1,3 Verfahrensgeb. wirklich auch das Verfahren nach dem Einspruch abgegolten?
Viele Grüße
Versäumnisurteil Kostenfestsetzungsbeschluss
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wie kommst du denn darauf, daß nochmals eine 0,8 VG entstanden ist? Ich würde die Auffassung des Gerichtes teilen.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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japIst in diesem Fall mit der 1,3 Verfahrensgeb. wirklich auch das Verfahren nach dem Einspruch abgegolten?
- extrakross
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Ich muss dir leider sagen, dass das Gericht Recht hat. Du kannst keine weitere Gebühr abrechnen.
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- Badeschlappe26
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Nur, wenn ein 2. VU ergeht gibts ne volle TG, aber keine VG mehr dazu.
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
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