Hallo!
Wenn man mehrere Forderungen gegen denselben Schuldner für den Mandanten in einem außergerichtlichen Mahnschreiben geltend macht, muss man da auch nur die 1,3 Gebühr abrechnen, oder gibt es da eine Erhöhung? Denn wenn man die einzelnen Forderungen aus den jeweiligen Rechnungen jeweils gesondert geltend machen und auch dann abrechnen würde, bekäme man eigentlich mehr Geld.
Das verstehe ich nicht ganz...nur weil der Mandant sammelt und erst dann zu uns kommt, wir die gleiche Arbeit haben, als wenn einzeln abgrechnet werden würden, bekommen wir weniger Gebühren.
Was sagt ihr?
Mehrere Forderungen gegen denselben Schuldner - Abrechnung
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 319
- Registriert: 28.02.2010, 15:10
- Software: Advoware
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Was für eine Erhöhung möchtest du denn hier geltend machen?
Ihr habt ja dann einen höheren Gegenstandswert, wenn mehrere Forderungen geltend gemacht werden.
Ich weiß schon, du willst darauf hinaus, dass, wenn du für jede Forderung einzeln die Gebühren berechnest, du mehr erhalten würdest.
Eine Erhöhung erhälst du jedenfalls nicht.
Ihr habt ja dann einen höheren Gegenstandswert, wenn mehrere Forderungen geltend gemacht werden.
Ich weiß schon, du willst darauf hinaus, dass, wenn du für jede Forderung einzeln die Gebühren berechnest, du mehr erhalten würdest.
Eine Erhöhung erhälst du jedenfalls nicht.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14431
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ihr habt nicht die gleiche Arbeit, wenn Ihr Forderung 1+2+3 in einem Schreiben geltend macht.
- M.arinchen
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 465
- Registriert: 23.11.2006, 12:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
§ 22 RVG
Grundsatz
(1) In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet.
Grundsatz
(1) In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet.
~~~ teamwork makes the dream work ~~~