Heute ist echt der Wurm drin.
Folgender Sachverhalt:
Nach Kündigung des Mietverhältnisses erfolgte eine Zahlungs- und Räumungsklage. Vorläufiger Streitwert hier: 13.585,00 €
Der Streitwert wird nach Teilzahlung auf 10.597,00 korrigiert. Da auch im nächsten Monat keine Miete gezahlt wurde, steigt der GW wider auf 11.596,00 € an und es kommt zum 1. termin. Im Termin zahlt die Beklagte 4000 €. Nach dem Termin wurden nochmal 1003,00 € gezahlt. Es kam zum 2. Termin. Beklagte erschien nicht.
Streitwert wird auf 14.263,00 festgesetz.
Beklate wird zur Räumung und Zahlung der Kosten verurteilt
Im übrigen wird der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Kann ich so abrechnen:
GW: 14.263,00
1,3 VG
1,2 TG???
LG
KFA - Versäumnisurteil
TG klar, Termin hat ja stattgefunden.
SW noch unklar:
wurde der SW wirklich nur auf den einen Betrag festgesetzt? Beim ersten Termin waren ja eigentlich nur 11.596,00 € streitig
SW noch unklar:
wurde der SW wirklich nur auf den einen Betrag festgesetzt? Beim ersten Termin waren ja eigentlich nur 11.596,00 € streitig
- Supersekretärin
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Na solang du weist, ob der Streitwert stimmt (12 x Nettomiete für Räumung + die Bruttomieten, die der Gegner schuldig ist). Mir ist halt ni ganz klar, warum es jetz mehr is als im ersten Termin.
Aber ansonsten würd i genauso abrechnen..
Aber ansonsten würd i genauso abrechnen..
Es steht: Der Streitwert wird auf 14.263 € (Zahlungsantrag HF i.h.v. 3595 € zzgl. Jahresnettokaltmiete i.h.v. 10.668,00 € für Räumungsanspruch ) festgesetzt.
in einem anderen verfahren sind noch 2 vbs ergangen, die auch noch nicht beglichen wurden.
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- Badeschlappe26
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Sieht für mich so aus, als wären zum 1. Termin 11.596,00 Euronen anhängig gewesen, oder? Sind dann bis zum 2. Termin auch nochmal Mieten angelaufen? Aus denen müsstest du dann wohl noch ne halbe TG fürs VU kriegen, wa?
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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Warum macht ihr das eigentlich so kompliziert???!! Wir machen immer Räumung (12 x Miete), Rückstand bis zum Monat der Klage und für die nachfolgende Zeit Nutzungsentgelt in Höhe der vormals zu zahlenden Miete ( 12 x Miete).
Dann hast du deinen Streitwert
1. höher
2. eindeutiger und
3. meistens das ganze Verfahren durch gleichbleibend.
Dann hast du deinen Streitwert
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nein, die 3105 kann nach der 3104 nicht mehr entstehen! (nur davor - also zeitlich gesehen)
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Aber im 2. Termin waren doch ANDERE Monate anhängig! Um die gings doch im 1. Termin noch gar nicht!
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