Problem mit RSV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
dinchen811
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 19.04.2010, 15:03
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Steinbach/Taunus

#1

18.05.2010, 09:58

Hallo meine lieben Mitstreiter,

ich habe da ein Problem mit einer Rechtsschutzversicherung und wollte mal Eure Meinung dazu hören:

Also wir vertreten einen Taxifahrer, der zu Unrecht von einem Fahrgast angezeigt wurde, er hätte ihn nicht dort angesetzt, wie vereinbart. Jedoch wollte er nach Angaben des Mandanten dort aussteigen. Naja, jedenfalls ist gegen den Mandanten ein Bußgeldbescheid erlassen worden.

Wir haben bei der Rechtsschutzversicherung des Mandanten Deckungszusage beantragt. Diese weigert sich aber nun mit Händen und Füßen, Deckung zu erteilen. Sie sind der Meinung, es sei keine tpische verkehrsrechtliche Situation und verweisen auf eine Kommentierung, die ich hier nicht vorliegen habe:

Harbauer Kommentierung (ARB 75, § 21, Rn 75, 7. Auflage). Hieraus würde sich ergeben, dass Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes nicht primär verkehrsrechtlichen Charakter haben.

Wie kann ich die denn nun doch noch überzeugen??? 8) Mein Chef mein, da könne man ein Widerspruchsverfahren führen. Stimmt das??

Ich habe sowas noch nie gehabt und sage für jede Hilfe :thx

LG Diana
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#2

18.05.2010, 10:36

Lass dir doch die Kommentierung von der RS mal schicken.

Und vom Mdt. den Versicherungsvertrag. Da müsste ja dann drinstehen, dass Sachen, die nicht primär verkehrsrechtlichen Charakter haben, nicht versichert sind, oder?
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Mietzekatzee
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 10.05.2009, 12:34
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: altasoft
Wohnort: Erligheim
Kontaktdaten:

#3

18.05.2010, 10:52

Badeschlappe26 hat geschrieben:Lass dir doch die Kommentierung von der RS mal schicken.

Und vom Mdt. den Versicherungsvertrag. Da müsste ja dann drinstehen, dass Sachen, die nicht primär verkehrsrechtlichen Charakter haben, nicht versichert sind, oder?

guten Morgen.

ja das würde ich auch so machen! Wenn die auf was bezug nehmen, dann können die das einem auch zuschicken. und die Versicherungsbedingungen sollte man sowieso immer checken!

Grüße!
dinchen811
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 19.04.2010, 15:03
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Steinbach/Taunus

#4

18.05.2010, 10:55

:oops: klar, danke. auf die idee hätte ich auch gleich kommen können. Mach ich sofort, und dann mal sehen
Benutzeravatar
shila1978
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 314
Registriert: 12.04.2007, 15:40
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saarland

#5

18.05.2010, 11:48

Ansonsten gibt es nun das sogenannte Ombudsmannverfahren, das in solchen Fällen angestrebt werden kann. http://www.versicherungsombudsmann.de" target="blank
Wir haben schon einige Sachen über den Ombudsmann laufen lassen, meistens wurde danach Deckungsschutz erteilt. Der Ombudsmann überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen der Versicherer und ist eine für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
Auf der Homepage kannst du dir benötigte Formulare ausdrucken usw.
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#6

18.05.2010, 13:31

Oha - wieder was gelernt.
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Antworten