Gebühren Sozialrecht 2 Widersprüche

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Carmenzita
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#1

17.05.2010, 10:38

so meine allererste Frage:

wir haben gegen 2 Bescheide der Bundesagentur für Arbeit je einen Widerspruch eingelegt.

ich soll das jetzt schon mal abrechnen. aber wie?

für jeden Bescheid die 2400 VV? oder nur einmal? und was ist mit der Nr.,3103? soll ich die nicht lieber für meine Abrechnung nutzen?

bin Hilflos!!!!!!!!!!!!!!!
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repfiffi
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#2

17.05.2010, 10:43

2 Bescheide, 2 Widersprüche = 2 x Nr. 2400 VV RVG angefallen und abrechenbar.

Ihr habt gg. Bescheide Widerspruch eingelegt und dem wurde dann abgeholfen - dann Nr. 2400, wie kommst Du auf Nr. 3103 ?

LG
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LuzZi
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#3

17.05.2010, 10:44

2 x 2400. Du hast ja zwei Widersprüche eingelegt, also bekommt du auch zweimal die 2400. Die 3103 bekommst du nur, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist und ihr vorher schon tätig gewesen seid, dann reduziert sich die Verfahrensgebühr. Das ist ja hier nicht der Fall.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Carmenzita
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#4

17.05.2010, 11:35

:thx

sozialrecht :roll:

rechne ich...mh... wenns hochkommt 3 -4 mal im Jahr ab?

Gott bin ich froh, dass es euch gibt :oops:
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Sam29

#5

17.05.2010, 17:59

Wenn Du schreibst, Ihr sollt das jetzt schon einmal abrechnen, heisst das dann, die Verfahren sind noch gar nicht beendet?
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