so meine allererste Frage:
wir haben gegen 2 Bescheide der Bundesagentur für Arbeit je einen Widerspruch eingelegt.
ich soll das jetzt schon mal abrechnen. aber wie?
für jeden Bescheid die 2400 VV? oder nur einmal? und was ist mit der Nr.,3103? soll ich die nicht lieber für meine Abrechnung nutzen?
bin Hilflos!!!!!!!!!!!!!!!
Gebühren Sozialrecht 2 Widersprüche
- Carmenzita
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Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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- repfiffi
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2 Bescheide, 2 Widersprüche = 2 x Nr. 2400 VV RVG angefallen und abrechenbar.
Ihr habt gg. Bescheide Widerspruch eingelegt und dem wurde dann abgeholfen - dann Nr. 2400, wie kommst Du auf Nr. 3103 ?
LG
Ihr habt gg. Bescheide Widerspruch eingelegt und dem wurde dann abgeholfen - dann Nr. 2400, wie kommst Du auf Nr. 3103 ?
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Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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- LuzZi
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2 x 2400. Du hast ja zwei Widersprüche eingelegt, also bekommt du auch zweimal die 2400. Die 3103 bekommst du nur, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist und ihr vorher schon tätig gewesen seid, dann reduziert sich die Verfahrensgebühr. Das ist ja hier nicht der Fall.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Carmenzita
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sozialrecht
rechne ich...mh... wenns hochkommt 3 -4 mal im Jahr ab?
Gott bin ich froh, dass es euch gibt
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Wenn Du schreibst, Ihr sollt das jetzt schon einmal abrechnen, heisst das dann, die Verfahren sind noch gar nicht beendet?