Vorschussrechnung in RA-Micro

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

30.01.2007, 11:14

Ich hab soeben einen Vorschuss vom Mandanten bekommen - ohne diesen anzufordern, hat er einfach so mitgebracht. Jetzt lege ich die Akte an und soll ne Rechnung erstellen und das Geld gleich als Zahlung wieder verbuchen, damit das Aktenkonto wieder auf null ist.

Jetzt meine Frage - was schreib ich in die Rechnung als "Gebühr" ???
Muss da ja irgendwas hinschreiben. Wir haben bisher noch net wirklich was gemacht, außer bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt.

Ich bin bissle ratlos und mein Chef hat auch keine Zeit sich ne passende Idee zu überlegen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, im RVG für Anfänger hab ich nix passendes gefunden.
refana87
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#2

30.01.2007, 11:21

Kannst Du nicht einfach "Vereinbarte Vorschusvergütung" schreiben und Dir halt die Mwst. rausrechnen?
Caroberg

#3

30.01.2007, 11:23

So machen wir das auch, falls die Mdt. ohne RG zahlen.
Gast

#4

30.01.2007, 11:55

Danke, so hab ich's jetzt auch gemacht und Chefchen ist zufrieden :-)
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Pepsi
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#5

30.01.2007, 18:56

warum sollst du überhaupt ne Vorschussrg machen.. lass es doch einfach als Guthaben im Aktenkonto stehen.. wenn du ne Vorschussrg machst, ist das Aktenkonto auch nicht "ausgeglichen" sondern der BEtrag nur vorgemerkt..
na

#6

01.02.2007, 23:07

Ich würde es so wie Pepsi machen. Der Mdt. hat ja sicherlich eine Quittung über seine Zahlung erhalten.

Wenn aber unbedingt eine Vorschuss-Rg. raus soll, dann würde ich zunächst die Geb. ansetzen, die auf jeden Fall entstehen wird. Das wird ja Dein Chef wohl abschätzen können! AE bei der Staatsanwaltschaft "sagtest" Du? Hört sich doch nach Strafrecht an, also Grundgebühr!
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UGeorge
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#7

08.02.2007, 19:18

Hallo, für die nächsten Fälle ein kleiner Tipp für RA-MICRO. Wenn der Mandant einfach so einen Vorschuss auf den Tisch legt oder überweist, machst Du ab besten VOR der Verbuchung des Vorschusses eine Vorschussrechnung (Häkchen im Programm setzen!) Du kannst z.B. einfach schreiben "pauschaler Vorschuss", der muss nicht vereinbart sein, der steht dem Anwalt ja schon nach § 9 RVG zu und er muss keineswegs eine konkrete Gebühr beinhalten. Dann die Vorschussrechnung fertigstellen (Rechnungsnummer, buchen) und erst danach den Zahlungseingang buchen, dann mit dem Buchungsschlüssel D auf die Vorschussrechnung und alles ist schick.
Wenn die Zahlung schon verbucht wurde (als normaler Zahlungseingang) kannst Du immer noch eine Vorschussrechnung schreiben, aber die Zahlung kannst Du dann nicht abziehen von dem Vorschussbetrag, weil: ein Vorschuss auf einen Vorschuss gibt es nicht. Dann einfach in die Rechnung einen Satz hineinschreiben: Ihre Zahlung vom ... wird auf diese Vorschussrechnung verbucht. Dann weiß der Mandant auch Bescheid.
Gruß
Ulrike George
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#8

08.02.2007, 20:01

ich verstehe immer noch nicht, warum sie überhaupt ne Rg machen sollte..
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Curry
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#9

08.02.2007, 20:03

Wir machen auch nicht immer ne Vorschussrechnung. Öfter lassen wir das Geld einfach im Fremdgeld stehen und verrechnen es dann mit der Endabrechnung.
Curry

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#10

08.02.2007, 20:15

ja man kann es ja zumindest schon in Gebühren buchen, dann hat man schonmal die USt weg und muss die nicht später zahlen, wenn das Geld schon längst ausgegeben ist
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